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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

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5.

IV 4945/2022

Beschluss (einstimmig):

Verkauf einer Liegenschaft

Vorstehender Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Mayr wird angenommen.

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.

Beschluss (einstimmig):
6.

IV 5076/2022

Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:

Auslobung eines EU-weiten Realisierungswettbewerbes für die Errichtung eines neuen Kinderzentrum Pechegarten, Planungs-Projektbericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und
Stellungnahme des Beirates für
Großprojekte

2.

Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Mayr:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt den Projektbericht der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) zustimmend zur
Kenntnis, dass am Standort des derzeitigen Kinderzentrum Pechegarten statt
bisher eine Wohngruppe künftig zwei
Wohngruppen eingerichtet werden sollen und somit eine der beiden Wohngruppen des Kinderzentrum Mariahilf
mit der bestehenden Wohngruppe im
Pechegarten zusammengeführt werden
soll.
Im Projekt sind auch Wohnungen für
MitarbeiterInnen der Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD) und Startwohnungen
sowie kurz befristete Wohnmöglichkeiten (5 Garçonnièren) vorgesehen.
Zudem ist vorgesehen, dass das Projekt die neuerliche Einrichtung der zwei
bestehenden Kinderkrippen-Gruppen
sowie der drei bestehenden Kindergarten-Gruppen umfasst, wobei die zwei
Krippen-Gruppen wie bisher von den
ISD betrieben werden sollen, die drei
Kindergarten-Gruppen (davon eine bisher ISD-geführt, zwei von der Stadt
Innsbruck) künftig gesamthaft von der
Stadt Innsbruck betrieben werden sollen.

Mag.a Mayr, eigenhändig

GR-Sitzung 20.04.2022

Die IIG wird im Sinne des Punktes 14.
des Projektberichtes beauftragt, einen
EU-weiten Realisierungswettbewerb inklusive der Beauftragung der Fachplanungen aller Planungsgewerke bis zur
Planungsphase unter Berücksichtigung
des Berichts des Beirats für Großprojekte auszuloben. Die Kosten dafür betragen rund € 400.000,-- netto. Parallel
dazu soll, im Sinne der Zeitökonomie,
die Planung bis zur Leistungsphase
der Einreichplanung beauftragt werden.
Die Kosten dafür betragen rund
€ 200.000,--.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
3.

7.

Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses und einer darauf basierenden normgerechten Kostenschätzung
ist der aktualisierte Projektbericht der
Stadt Innsbruck vorzulegen.
IV 4796/2022
Garantie der Landeshauptstadt
Innsbruck für ein Investitionsdarlehen der Europäischen Investitionsbank an die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zur
Finanzierung der Konstruktionsphase 1 am Campagne-Areal

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck übernimmt die unwiderrufliche, selbständige
und unbedingte Zahlungsgarantie auf
erste Anforderung gemäß § 880a
2. Fall Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung
eines Darlehens über € 23,35 Mio.