Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
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Laufzeit: 25 Jahre ab Zuzählung, Indikationen für die Verzinsung
- variabel: 6-M-Euribor plus 0,13 %
per anno;
- fix: 20-Y-Swap plus 0,05 % per
anno fix,
welches die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Umsetzung der Konstruktionsphase 1 am
Campagne-Areal aufnimmt. Die Zinsvariante (variabel oder fix) sowie die
Höhe des Aufschlages ("Spread") bzw.
des Festzinses werden gemäß Finanzierungsvertrag, Punkt 1.2.B, Auszahlungsangebot, bei der Darlehenszuzählung festgelegt.
2.
Der vorliegende Finanzierungsvertrag
zwischen der Europäischen Investitionsbank und der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG vom 09.03.2022
wird zur Kenntnis genommen.
3.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
vorliegenden Garantievertrag betreffend "Affordable Passive House Living
Space Innsbruck" FI N° 92.125 (AT),
Serapsis N° 2020-0165, zugunsten der
EIB zu unterzeichnen.
8.
IV 10648/2021
Möslalm, Änderung der Sanierungsmaßnahmen basierend auf
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Projektbericht - Ergänzung Reiferaum, Energieversorgung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
1.
Abweichend und ergänzend zum Beschluss des Stadtsenates vom
11.08.2021 bzw. zum Beschluss des
Gemeinderates vom 13.10.2021 (Zahl:
IV 10648/2021, Sanierungsmaßnahmen Möslalm) stimmt die Stadt Innsbruck basierend auf dem ergänzenden
IIG-Projektbericht vom 16.03.2022 der
nachstehenden Änderung bei der Sanierung der Möslalm zu:
GR-Sitzung 20.04.2022
a) Anstelle der ursprünglich geplanten
Neuerrichtung eines untergeordneten Nebengebäudes zwischen der
Alm und dem Stall erfolgt nun für
die Käseproduktion im bestehenden
Wirtschaftsgebäude eine Integration
von Räumlichkeiten. Dabei ist beabsichtigt folgende Räume neu zu
schaffen:
- Milchkammer,
- Raum für Milchverarbeitung samt
vorgelagerter Schleuse,
- Reifezelle
Die Kosten dafür belaufen sich auf
Basis der vorgelegten Unterlagen
(Baumeisterarbeiten, Kühlzellen,
Epoxi-Böden, Türen, HSL Technik,
Verbau Batterielager EI 90, Verkleidung Wasserleitungen, Kamerabefahrungen, Planung Kulturbautechnik, Reserve) auf rund € 176.000,-netto.
b) Beim Ausbau der Energieversorgung und Installation einer Photovoltaik (PV)-Anlage ergibt sich
nachstehende Änderung im Förderungsbereich:
Die Kosten für die PV-Anlage samt
Batterien bleiben unverändert bei
€ 70.000,-- netto. Da sich die Höhe
der Umweltförderung der Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
entgegen der Erstinformation
(Grundlage für Gemeinderatsbeschluss 13.10.2021) nur bei 35 %
bewegt statt der angenommenen
45 % zum Zeitpunkt der Informationseinholung, ergibt dies Investitionskosten von € 45.500,-- statt der
ursprünglich angenommenen
€ 38.500,--.
c) Der Anteil der Eigenleistung der IIG
verringert sich auf € 4.500,-- gegenüber ursprünglich veranschlagten
€ 10.000,--.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, hat bereits
auf Grundlage des ursprünglichen Beschlusses des Stadtsenates vom
11.08.2021 und des Gemeinderatsbe-