Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.37

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden die Magistratsdirektion sowie die
zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung
abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits
anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben,
welche Berichtspassagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse tangieren und
daher allenfalls eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates
erforderlich machen würden. Die Kontrollabteilung erwähnt dazu, dass in diesem
Zusammenhang keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden
sind, die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.
3

Die Kontrollabteilung stellt dazu fest, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde. Diese Bestimmung regelt,
dass den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern die Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben ist und diese bei der
Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen sind.

4

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

5

Zudem erwähnt die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der
Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen worden sind.

6

Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich genannt
werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Firmenbuch, Grundbuch etc.) oder
anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (bspw. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die
Allgemeinheit einsehbar.
3 Vorangegangene Follow up – Einschau 2020

7

Diesem Bericht vorangegangen ist der Bericht über die Follow up – Einschau 2020
vom 23.02.2021, Zl. KA-00047/2021. Dieser ist in der Sitzung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses am 04.03.2021 zur Behandlung gelangt. Gemäß
§ 74f Abs. 2 IStR wurde dem Gemeinderat darüber in seiner Sitzung vom
18.03.2021 berichtet.

8

Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 89 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 24 Empfehlungen dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung
eine erneute Nachfrage vor. Von diesen 24 Empfehlungen der Kontrollabteilung
waren 17 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 5 mit „wurde teilweise entsprochen“, 1 mit „wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ und 1 mit „wurde
aus erwähnten Gründen nicht entsprochen“ kategorisiert. Das Ergebnis dieser für
die nunmehrige erneute Follow up – Einschau 2021 relevanten Empfehlungen ist
nachstehen aufgelistet:

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2