Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.47
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Zur letztjährigen Follow up – Einschau informierte das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV über vereinbarte jedoch aufgrund der Corona-Pandemie
verschobene Gesprächstermine.
Aktuell erneut dazu befragt beschrieb das Referat für Wirtschaft und Tourismus den
derzeitigen Besprechungs- und Verhandlungsstand. Von der IIR und dem
Tourismusverband seien die getätigten Investitionen und der hohe Personalaufwand ins Treffen geführt worden. Weiters wäre argumentiert worden, dass sich der
Städtetourismus immer noch nicht „erholt habe“ und die IIR gemeinsam mit dem
Tourismusverband weitere Investitionen im Hinblick auf eine Attraktivitäts- und
Qualitätssteigerung plane. Ein dahingehendes Konzept würde zwischenzeitlich vorliegen und sollte im Februar 2022 in den Gremien des Tourismusverbandes behandelt werden. Da die damit verbundenen Investitionen durch die IIR bzw. den Tourismusverband einen maßgeblichen Faktor für die Evaluierung / Anpassung des
Bestandsvertrages darstellen, sind die Referate Wirtschaft und Tourismus (MA IV)
sowie Liegenschaftsangelegenheiten (MA I) der Ansicht, dass diese Investitionen
jedenfalls als wichtiger Paramater für die Verhandlungen zu berücksichtigen wären.
Daher sei mit der IIR und dem Tourismusverband vereinbart worden, dass die Verhandlungen zwischen den Beteiligten unter Einbeziehung der Finanzabteilung
unmittelbar nach der Beschlussfassung im Tourismusverband fortgeführt werden.
Dies mit der Zielsetzung der Erarbeitung eines Gesamtpaketes im Hinblick auf die
allenfalls zu tätigenden Investitionen im Bereich Stadtturm/Altstadt.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Belegkontrolle I. Quartal 2020 - ehemalige KUF-Gelder
(Bericht vom 10.06.2020)
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Zur Thematik der so genannten „ehemaligen KUF-Gelder“ führte die Kontrollabteilung eine (erneute) Prüfung durch. Dies auf der Grundlage des (freiwillig) erstellten
Rechnungsabschlusses per 31.12.2019.
Die von der Kontrollabteilung im damaligen Bericht ausgesprochene Empfehlung,
die beiden bestehenden Rentenfondsveranlagungen zur Absicherung bzw. Realisierung der erzielten Kursgewinne (per 31.12.2019 € 167.268,22) zu veräußern,
gelangte bereits im Jahr 2020 zur Umsetzung. Per 31.12.2020 umfasste der am
bestehenden separaten Bankkonto zusammengefasste Guthaben-Stand einen
Gesamtbetrag von € 1.288.201,63.
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Das Sondervermögen der KUF ist auf der Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Innsbruck verfallen. Die
Zweckwidmung des restlichen KUF-Vermögens (weitere Veranlagung in der bisherigen Form, Verwendung der Zinserträge für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge
etc. für städt. Bedienstete bei Wahrung der Vermögenssubstanz) wurde mit
GR-Beschluss vom 29.06.2005 festgelegt.
Wie die Einschau der Kontrollabteilung ergab, wurden in den beiden Jahren 2018
und 2019 aufgrund der bescheidenen Zinserträge aus dem Rechenkreis der ehemaligen KUF-Gelder keine Aufwendungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge für
städtische Bedienstete mehr ausbezahlt. Im Vergleich zum Zeitpunkt des seinerzeitigen GR-Beschlusses (vom 29.06.2005), wo noch von jährlichen Zinserträgen von
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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