Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.48
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ca. € 40,0 Tsd. ausgegangen worden ist, hat sich die Situation mittlerweile deutlich
geändert.
Diesen Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, um in Richtung der maßgeblichen städtischen Dienststellen (MA I – Amt für Personalwesen, MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft) anzuregen, in Abstimmung mit der städtischen
Personalvertretung Überlegungen zur weiteren Bewirtschaftung bzw. Verwendung
dieser restlichen KUF-Gelder anzustellen und hier ein für alle Beteiligten vertretbares Zukunftsszenario zu entwickeln.
Im damaligen Anhörungsverfahren berichteten die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft und die MA I – Amt für Personalwesen in einer koordinierten
Stellungnahme über eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Zentralpersonalvertretung. Zur Vermeidung zukünftiger realer Wertverluste (Inflation und kein
erwartbarer Ausgleich durch Zinsen) wurde vorgeschlagen, das Kapital in eine
Rente (z.B. zur Finanzierung von gesundheitsfördernden Maßnahmen) umzuwandeln. Diesbezüglich werde die Zentralpersonalvertretung eine Meinungsbildung
herbeiführen. Darauf aufbauend könnten dann weitere Veranlassungen getroffen
werden.
In Anknüpfung zur vergangenen Follow up – Einschau verwiesen die beteiligten
städtischen Fachdienststellen (MA I – Amt für Personalwesen und MA IV – Amt für
Finanzverwaltung) aktuell auf den als Folge der Anregung der Kontrollabteilung eingeholten GR-Beschluss vom 17.11.2021. Gemäß diesem Beschluss wird aus der
gebildeten (und anhand des Bankkontos mit Geldmitteln bedeckten) Rücklage über
20 Jahre ein jährlicher Betrag von € 68.000,00 für betriebliche Gesundheitsförderung zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ergibt sich bei einer rechnerischen Verrentung des bestehenden (Rest-)Kapitals mit einem Zinssatz von ca. 0,50 % p.a. für
eine Laufzeit von 20 Jahren. Jährliche Minderabrufe verbleiben dabei in der Rücklage. Die Abstimmung der konkreten Maßnahmen mit Beginn im Jahr 2022 und der
damit verbundenen budgetären Vorsorge erfolgt jährlich zwischen dem Amt für Personalwesen und dem Hauptausschuss der Zentralpersonalvertretung I und II.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
Prüfung Jahresrechnung 2019 der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.10.2020)
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Im Zuge der Durchsicht der für den Gebührenhaushalt maßgebenden, auf der
Website der Stadt Innsbruck veröffentlichten Rechtsgrundlagen stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese vereinzelt mit fehlerhaften Textabschnitten und
Verweisen (bspw. Abfallgebührenordnung, Anlage A zur Abfallgebührenordnung,
Beiblatt zur Hundesteuerordnung, Marktgebührenordnung) behaftet waren. Ferner
schienen zum Prüfungszeitpunkt Juli 2020 bereits vom GR beschlossene Verordnungen nicht auf allen Seiten des Webangebotes der Stadt Innsbruck auf.
Diese Umstände sind den hierfür zuständigen Dienststellen des Magistrates (dem
ehemaligen Referat Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung sowie dem Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport)
mitgeteilt worden. Die Kontrollabteilung hat angeregt, die in Rede stehenden
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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