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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.50

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Somit ergab/ergibt sich die nach Einschätzung der Kontrollabteilung eigentümliche
Situation, dass zwar das (schuldendeckende) Vermögen in Form der betroffenen
Liegenschaften an die IIG KG übertragen worden ist. Die dahingehenden Finanzschulden (Gesamtsumme Aushaftung per 31.12.2019: € 8.550.602,89; Gesamtsumme Annuitätendienst im Jahr 2019: € 329.137,82) hafteten allerdings bis zum
Tag der Einschau der Kontrollabteilung bei der Stadt aus.
Insbesondere mit Blick auf die Liegenschaft Domanigweg 3 (Rückstellung der bisherigen Mieterin per 30.04.2019) ergab sich aus Sicht der Stadt die Sachlage derartig, dass der für das restliche WBF-Darlehen zu leistende Annuitätendienst
(damals jährlich € 53.405,80) von ihr nicht mehr weiter verrechnet wird und somit
von der Stadt zu tragen ist. Diesen Ausgaben stehen somit keine unmittelbaren Einnahmen mehr gegenüber. Lediglich für die IIG KG als Eigentümerin der Liegenschaft ergäbe sich die Möglichkeit, den für das restliche WBF-Darlehen zu leistenden Annuitätendienst im Rahmen eines allfälligen Mietzinses an eine (Folge-)Mieterin einzupreisen bzw. zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem (damaligen) Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen
und gegebenenfalls mit der IIG KG in Kontakt zu treten, um über eine Schuldübernahme dieses Darlehens zu verhandeln.
Auch hinsichtlich der drei weiteren angeführten Liegenschaften bzw. WBF-Darlehen
(Dürerstraße 12 – Wohnheim Pradl, Reichenauer Straße 123 – Wohnheim
Reichenau, Pradler Platz 6) empfahl die Kontrollabteilung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft unter Anführung derselben Argumentation(en), eine
Verhandlung mit der IIG KG zu einer möglichen Schuldübernahme durchzuführen.
Insbesondere hinsichtlich der beiden restlichen WBF-Darlehen für die Wohnheime
verwies die Kontrollabteilung auf die Möglichkeit einer allfälligen Umschuldung bzw.
Neufinanzierung durch die IIG KG, falls seitens des Landes Tirol eine Schuldübernahme durch die IIG KG nicht goutiert wird. Diesen Punkt strich die Kontrollabteilung
aus dem Grund besonders hervor, da unter anderem auch diese beiden WBF-Darlehen aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Verzinsung vom externen
(Finanz-)Controller der Stadt im Finanzbericht per 31.12.2019 für eine mögliche vorzeitige Rückführung bzw. Umschuldung markiert worden sind.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2020 berichtete die Fachdienststelle, dass
dem (seinerzeitigen) Sachbearbeiter bei Ausgliederung der Wohnheime mitgeteilt
worden sei, dass in Zukunft die IIG KG die Wohnheime übernehme, Investitionen
aber immer noch durch die Stadt selbst durchgeführt werden würden. Da die WBFDarlehen für Investitionen beansprucht worden sind, sei die Abwicklung dieser Darlehen bei der Stadt Innsbruck verblieben. Abschließend wurde seinerzeit auf einen
bereits festgelegten Termin im April 2021 mit der IIG KG verwiesen; dabei sollte
auch die gegenständliche Anregung der Kontrollabteilung besprochen werden.
Aktuell informierte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling der MA IV
in dieser Angelegenheit darüber, dass Beratungen zwischen der Fachdienststelle
sowie die IIG KG und in weiterer Folge im städtischen Finanzbeirat sowie im
Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen positiv verlaufen seien.
Letztlich wurde in der Sitzung des Stadtsenates vom 16.11.2021 beschlossen, die
vier betroffenen WBF-Darlehen (für die Objekte Wohnheim Pradl, Wohnheim
Reichenau, Pradler Platz 6 und Domanigweg 3) an die IIG KG zu übertragen. Die
im Zusammenhang mit dieser Übertragung stehende Aushaftungssumme
per 31.12.2021 würde sich auf insgesamt € 7.996.046,22 belaufen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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