Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.54

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Wie im Vorjahr angekündigt sind ab dem Jahr 2022 Personalkostenrefundierungen
budgetär als gesonderte Einnahmen dargestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Prüfung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen
(Bericht vom 10.08.2020)

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Zur Entrichtung der besagten Marktgebühren ist derjenige verpflichtet, wer einen
Marktplatz nach den Bestimmungen der IMO zugewiesen erhalten hat. Mit Beziehen
des zugewiesenen Marktplatzes entsteht die Gebührenpflicht. Diese ist unverzüglich bei einem Mitarbeiter des Referates Lebensmittelaufsicht-Marktwesen, als
ernanntes Marktaufsichtsorgan, gegen eine Empfangsbestätigung bar zu entrichten.
Die im Rahmen des Inkassos eingehobenen Marktgebühren werden dann im referatseigenen Geldschrank aufbewahrt und monatlich (kumuliert) auf das städtische
Bankkonto einbezahlt.
Hierbei handelt es sich um eine Nebenkasse im Sinne der städtischen Handkassenordnung 2008. Diese wird zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, Abwicklung von
Kassengeschäften, vor allem die Entgegennahme von Einzahlungen, als unselbstständige Hilfsstelle der Stadtkasse eingerichtet.
Nebenkassen werden mit Genehmigung der Magistratsdirektion eingerichtet. Eine
dementsprechende Bestätigung für die Führung einer Nebenkasse konnte von
Seiten der geprüften Dienststelle während der Prüfung nicht vorgelegt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl ehestens, sich um eine den Bestimmungen der
städtischen Handkassenordnung entsprechende Genehmigung der Magistratsdirektion für die bereits eingerichtete Nebenkasse zu bemühen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die zuständige Fachdienststelle mit, der
Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen erklärte im Zuge der Follow
up – Einschau 2020, dass die zuständige Magistratsdirektion noch einige Grundsatzfragen zu klären habe und das Referat Lebensmittelaufsicht-Marktwesen vom
Ergebnis informieren werde.
Mit Verfügung vom 03.01.2022 trat eine novellierte Kassenordnung 2022 für den
Stadtmagistrat Innsbruck mit 01.01.2022 in Kraft. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit Handkassen sowie die Inkassogebarung (Bargeldeinnahmen). Gleichzeitig
trat die Kassenordnung 2008 außer Kraft.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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