Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.60

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2021 berichtete das Amt für Finanzverwaltung der MA IV, dass das Land hinsichtlich der Betriebskosten für die Remise im
Rahmen der nunmehrigen Änderung des GuF-Vertrages entsprechende Zahlungen
ab dem Jahr 2018 zugesagt hat. Dies trotz des Umstandes, dass gemäß
GuF-Vertrag (alt) eine Zahlung des Landes erst ab Inbetriebnahme der Fahrzeuge
fällig gewesen wäre. Nach Anforderung der Zahlungen seitens der MA IV erfolgten
am 15.12.2021 die Zahlungseingänge. Die Hauptuntersuchungen haben erst ab
dem Jahr 2021 stattgefunden, weshalb erst ab diesem Jahr der volle (valorisierte)
Betrag von € 530.781,00 beim Land abgerechnet worden ist. In den Jahren 2018
bis 2020 wurde jeweils der (valorisierte) Anteil für die Betriebskosten der Remise
(insgesamt € 292.892,00) beim Land abgerufen und von diesem bezahlt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

39

Bei den als Betriebskosten für die (neue) Remise in den Berechnungen der IVB
(Betriebswirtschaft) verwendeten Summen handelt es sich nach Rücksprache mit
dem zuständigen Betriebswirtschafts-Leiter um eine Schätzung. Endgültige Summen wären erst durch die Abrechnung eines vollständigen Betriebsjahres möglich.
Aufgrund dieses Umstandes empfahl die Kontrollabteilung der IVB, hinsichtlich der
von der Stadt und dem Land für die Betriebskosten der Remise zu leistenden
Zuschüsse die tatsächlich anfallenden Betriebskosten weiter- bzw. abzurechnen.
Die IVB stimmte in ihrer seinerzeit abgegebenen Stellungnahme den Ausführungen
und dem empfohlenen Vorgehen der Kontrollabteilung zu.
Zur letztjährigen Follow up – Einschau 2020 wurde von der IVB darauf hingewiesen,
dass die Abwicklung der Betriebskostenabrechnungen seit dem Jahr 2019 vertragskonform erfolgen würde. Dies insofern, als die in den Grundlagenverträgen dokumentierten Beträge zur Anwendung gelangen.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau 2021 führte die IVB zudem ins
Treffen, dass die Zahlung der (pauschalen und wertgesicherten) Zuschüsse für die
Betriebskosten der neuen Remise in der GR-Sitzung vom Jänner 2022 (Beschlussfassung über den adaptierten GuF-Vertrag zwischen Stadt und Land) bestätigend
beschlossen worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

3.2 Follow up – Einschau 2020 / Bereich Unternehmungen
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)

40

Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde für die
Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal
€ 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

25