Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.63
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Aktuell dazu befragt wurde darüber informiert, dass nach Abschluss der Kollaudierung (Bescheid der zuständigen Behörde vom 04.03.2021) der Fördergeber kontaktiert worden sei, um die Restauszahlung der seinerzeit zugesagten Förderung zu
überprüfen bzw. zu veranlassen. Eine dahingehende Rückantwort stand bis zum
Zeitpunkt des Abschlusses der diesjährigen Follow up – Einschau 2021 noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Prüfung Sowi Garage
(Bericht vom 07.09.2017)
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Von der SOWI - Investor - Bauträger GmbH war zum Zeitpunkt der Prüfung der
Kontrollabteilung unter anderem ein mit Kreditvertrag vom 26.02.2015 variabel verzinster, 25-jähriger, in monatlichen Pauschalraten rückzahlbarer Abstattungskredit
in Höhe von ursprünglich € 4.000.000,00 beansprucht. Die im Kreditvertrag festgelegte (variable) Verzinsung richtet sich nach der Entwicklung des 3-Monats-Euribors
als Zinsindikator zuzüglich eines fixierten Aufschlages.
Bei der Verifizierung der seit der Beanspruchung dieses Kredites von der Bank vorgenommenen Zinsabschlüsse war auffallend, dass seit Kreditzuzählung der mit der
Bank im Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag als Nominalzinssatz zur Verrechnung
gelangte. Dies war für die Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der
3-Monats-Euribor für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015)
negativ war und die Bank somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 %
„eingefroren“ hat. Im Detail wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass
der zu Prüfzwecken vorgelegte Kreditvertrag zu dieser von der Bank praktizierten
Vorgehensweise des Einfrierens des Zinsindikators bei 0,00 % keine Vereinbarung
traf. Auch aus den bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige diesbezügliche Mitteilung der Bank nicht hervor.
Vor dem Hintergrund der damals jüngsten Entscheidungen des OGH bezüglich
„Negativzinsen“ empfahl die Kontrollabteilung der SOWI - Investor - Bauträger
GmbH, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten und die Weitergabe des negativen
Zinsindikators (sowohl für die abgelaufenen als auch die künftigen Zinsperioden) zu
reklamieren bzw. zu verhandeln. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die
Geschäftsführung des Unternehmens die Umsetzung der Empfehlung zu.
Im Zuge der vergangenen Follow up – Prüfungen informierte die SOWI - Investor Bauträger GmbH darüber, dass im Gegenzug zur Beibehaltung der bisherigen Konditionsgestaltung(en) im Rahmen der Reduktion der städtischen Bürgschaften (dies
ging auch auf eine Empfehlung der Kontrollabteilung zurück) für diesen Abstattungskredit ab 01.01.2018 einer Indikatoruntergrenze (Floor) von 0,00 % zugestimmt worden ist. Die dahingehend unterfertigte Zusatzvereinbarung vom 30.11./18.12.2017
wurde der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt.
Ansprüche vor dem Stichtag 01.01.2018 wurden von der Gesellschaft bei der Bank
angemeldet, wobei sich diese bislang gegen eine Weitergabe des negativen
Euribor-Wertes ausspricht. Dies mit der Begründung, dass dahingehende (höchst-)
gerichtliche Urteile noch ausstehen würden. Die Geschäftsführung konnte jedoch
erreichen, dass von der Bank zu dieser Thematik gegenüber der SOWI - Investor Bauträger GmbH eine „Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung“
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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