Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.67
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Textziffer
5 Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2020
der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 30.09.2021)
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Gemäß VRV 2015 besteht der Rechnungsabschluss u.a. aus der Ergebnisrechnung
(Anlage 1a) und der Finanzierungsrechnung (Anlage 1b), wobei im Gesamthaushalt
die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung um die internen Vergütungen nach
§ 7 Abs. 5 VRV 2015 zu bereinigen sind.
Haushaltsinterne Vergütungen sind jedenfalls dann zu veranschlagen, wenn es sich
um Entgelte für tatsächlich erbrachte Leistungen von wirtschaftlichen Unternehmungen, Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen, oder an solche handelt. Die
Vergütungen sind als solche ersichtlich zu machen.
Gemäß den Erläuterungen zur VRV 2015 beziehen sich haushaltsinterne Vergütungen auf Geschäftsfälle innerhalb der Stadt Innsbruck. Dabei muss sichergestellt
werden, dass die Aufwendungen des einen Detailbudgets mit den Erträgen des
anderen Detailbudgets in beiden Ergebnisrechnungen inhaltlich, wertmäßig und
zeitlich übereinstimmen.
Die Kontrollabteilung zeigte sich im Zuge einer Einschau in den Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 verwundert, dass die Ergebnisrechnung – „bereinigt um
interne Vergütungen“ und „interne Vergütungen enthalten“ – dieselben Zahlenwerte
(Rechnung und Voranschlag) abbildet. Auch die Finanzierungsrechnung weist in
den beiden Darstellungsvarianten – „bereinigt um interne Vergütungen“ und „interne
Vergütungen enthalten“ idente Beträge sowohl in der Rechnung als im Voranschlag
aus. Des Weiteren merkte die Kontrollabteilung an, dass auch in der dem Rechnungsabschluss verbindlich beigefügten Anlage 6f – Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen keine Erträge und Aufwendungen für interne Leistungsvergütungen dokumentiert waren.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV zu prüfen,
inwieweit haushaltsinterne Vergütungen gemäß VRV 2015 vorliegen. Gegebenenfalls sind diese künftig zu veranschlagen sowie in einem eigenen Nachweis im Rechnungsabschluss darzustellen. Zudem sind die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung im Gesamthaushalt um die internen Vergütungen zu bereinigen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Rechnungswesen der MA IV mit, nach
einer diesbezüglichen Prüfung die Empfehlung gegebenenfalls umzusetzen.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau wies das Amt für Rechnungswesen der MA IV darauf hin, dass im Rundschreiben zum Voranschlag vom
15.06.2021 unter Punkt 5 „Vergütungen“ angeführt wurde, dass diese zu veranschlagen sind. Seitens der Dienststellen wurden keine Budgetierungen in diesem
Bereich vorgenommen. Folglich wird es keinen Nachweis im Rechnungsabschluss
geben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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