Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.81

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Im Bereich der Personalkosten wurden im Entwurf des Rechnungsabschlusses folgende Rückstellungen dargestellt:






Rückstellungen für nicht konsumierte Urlaube (kurzfristig)
Rückstellungen für Zeitguthaben (kurzfristig)
Rückstellungen für Abfertigungen (langfristig)
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen (langfristig)
Rückstellungen für Pensionen – Säule I (langfristig)

Hinsichtlich der Pensionsrückstellung wurde seitens der Kontrollabteilung hervorgehoben, dass in diesem Fall in der VRV 2015 im § 31 ein Wahlrecht bezüglich der
Bildung dieser Rückstellung besteht und folgende Pensionsleistungen zu unterscheiden sind:
1. Pensionsleistungen, die die Gebietskörperschaft für Beamte zu tragen hat
(I. Pensionssäule), sobald der Pensionsanspruch besteht und
2. Betriebspensionen (II. Pensionssäule), wobei der Anspruch durch Erbringung der
Arbeitsleistung erworben wird.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2021 wurde im Rahmen der
Beschlussfassungen im Zuge der Vorlage des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zum
01.01.2020 (Zl. IV-4070/2021) u.a. festgehalten, dass die Stadt Innsbruck das Wahlrecht zur Bildung von Rückstellungen für monatliche Pensionsleistungen, welche
die Stadt Innsbruck zu tragen hat, ausübt.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass laut den vorliegenden Prüfungsunterlagen für die Betriebspensionen (Pensionssäule II) keine Rückstellungen berechnet wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl daher dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
zu klären, inwieweit der Beschluss des Gemeinderates vom 27.05.2021 mit der nur
teilweisen Ausübung des Wahlrechts gem. § 31 VRV 2015 in Einklang stand.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass hinsichtlich der
Ausübung des Wahlrechts ein weiterer Amtsvorschlag zur Beschlussfassung im
Gemeinderat vorgelegt werden wird.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 13.10.2021 (Zl. IV – 4102/2021) wurde
sodann festgelegt, dass das Wahlrecht für Betriebspensionen (II. Pensionssäule)
nicht ausgeübt werden soll.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Wie alljährlich führte die Kontrollabteilung eine stichprobenhafte Verifizierung der im
Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2020 anhand der den jeweiligen
Haftungen zugrundeliegenden Kredite und Darlehen bzw. der maßgeblichen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch. Dabei konnten die
im Haftungsnachweis dokumentierten Aushaftungen von der Kontrollabteilung
grundsätzlich nachvollzogen werden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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