Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.88
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mit dem Februargehalt 2021 (Nachzahlungszeitraum Jänner 2018 bis Dezember
2019) vorgenommen. Ab Jänner 2020 findet die Umsetzung laufend monatlich statt.
Zur Follow up – Einschau 2021 wurde gegenüber der Kontrollabteilung der Nachweis über die vorgenommene Nachzahlung sowie die laufende Abwicklung ab Jänner 2020 erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Betreffend einen teilzeitbeschäftigten Bediensteten wurde für die Kontrollabteilung
bei der Abstimmung der zum Prüfungszeitpunkt letztaktuellen Bezugsabrechnung
mit den besoldungsrechtlichen Grundlagen auffällig, dass die Aufwandsentschädigung ihrer Einschätzung nach fehlerhaft aliquotiert war. Dabei wurde das Dienstverhältnis von 50 % auf 75 % Teilzeitbeschäftigung aufgestockt; die Höhe der Aufwandsentschädigung blieb jedoch mit einem Anteil von 50 % unverändert.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, diesen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (rückwirkende) Korrektur der Aliquotierung der Aufwandsentschädigung vorzunehmen.
In der abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für Personalwesen die
gegenständliche Thematik. Eine Korrektur sei im Zuge der Lohnverrechnung umgesetzt worden.
Zur Follow up – Einschau 2021 wurde der Nachweis über die vorgenommenen Korrekturen erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für die unter Beteiligung eines feuerpolizeilichen Sachverständigen abgewickelten
Brandsicherheitswachdienste erhalten die dienstausführenden Mitarbeiter des
Amtes der Bau- und Feuerpolizei als Vergütung so genannte „Inspektionsgebühren“
ausbezahlt. Die dahingehende Entlohnung entspricht den an die betroffenen Veranstalter vom Amt weiterverrechneten Tarifen, weshalb sich die diesbezüglichen Personalaufwendungen der Stadt mit den aus der Vorschreibung erzielten Einnahmen
saldieren.
Die „Überleitung“ der seit 01.11.2019 zur Anwendung gelangten Tarife hin zu den
an die jeweiligen Bediensteten ausbezahlten Inspektionsgebühren wurde von der
Kontrollabteilung im Bericht im Detail dargestellt und erläutert.
Die Einsichtnahme in einzelne stichprobenhaft ausgewählte Bezugsabrechnungen
von betroffenen Bediensteten zeigte die Übereinstimmung der zur Auszahlung
gelangten Inspektionsgebühren mit den im Bericht dokumentierten Bruttobeträgen.
In Richtung des Referates Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I
machte die Kontrollabteilung auf eine aus ihrer Sicht augenscheinliche Diskrepanz
im Zusammenhang mit den zur Abrechnung gelangenden Überstundenzuschlägen
aufmerksam.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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