Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.108

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benötigt. Zudem führt bereits die Einräumung der Parkberechtigung (Möglichkeit)
einen arbeitgebereigenen Parkplatz benützen zu dürfen, zum Vorliegen eines Sachbezuges.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, den obigen
Sachverhalt zu prüfen und eine ordnungsgemäße Sachbezugsversteuerung vorzunehmen.
Hierzu teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung mit Januar 2021 entsprochen werde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2021 informierte die Leiterin des Amtes für
Personalwesen die Kontrollabteilung, dass sämtliche Sachbezugserfassungen auf
ihre Richtigkeit überprüft wurden. Seit Jänner 2021 wird bei der betreffenden
Bediensteten eine ordnungsgemäße Sachbezugsbesteuerung vorgenommen. Ein
diesbezüglicher Bezugsnachweis lag der Kontrollabteilung zum Zeitpunkt der Stellungnahme vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

7 Unternehmungen und sonstige Rechtsträger
7.1 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
(Bericht vom 10.06.2021)

105

Der Gesetzgeber besteht in seinen Ausführungen nicht nur auf die vollständige Aufzählung der für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten,
sondern auch auf die vollständige Angabe der Aufbringungsart finanzieller Mittel.
Demnach sollte der Vereinszweck gemäß § 3 der geprüften Statuten durch ideelle
und materielle Mittel erreicht werden, wobei als ideelles Mittel u.a. auch die Verpachtung der Gastronomie in der Weiherburg während des Bestandsvertrages der
IIG KG und dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ vorgesehen war.
Die hierfür erforderlichen materiellen Mittel sollten durch Förderungsbeiträge, Jahresbeiträge der Mitglieder, Spenden, aber auch durch Verpachtung der Gastronomie in der Weiherburg während des Bestandsvertrages zwischen der IIG KG und
dem Verein aufgebracht werden.
Zum Punkt „Verpachtung der Gastronomie in der Weiherburg während des
Bestandsvertrages zwischen der IIG und dem Verein ‚Alpenzoo Innsbruck-Tirol‘,
Vermietung von Teilen der Weiherburg“ hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass mit
Fruchtgenussvertrag vom 18. bzw. 25.03.2019 nicht die IIG KG sondern die Stadt
Innsbruck dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ein Fruchtgenussrecht in Bezug
auf bestimmte Räumlichkeiten und Außenanlagen einräumt. Die Statuten waren um
diese Unstimmigkeit zu berichtigen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zugesagt, der Empfehlung zu entsprechen und die Statuten im Rahmen der nächsten
Präsidiumssitzung anzupassen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

73