Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.109

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Wie die aktuelle Follow up – Einschau gezeigt hat, sind die Statuten des Vereins
„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ diesbezüglich in der Generalversammlung am
16.07.2021 geändert bzw. berichtigt worden. Aufgrund der am 20.09.2021 der Landespolizeidirektion Tirol angezeigten Statutenänderung hat die Vereinsbehörde die
Einladung zur Fortsetzung der Tätigkeit an den Verein am 27.09.2021 mittels
Bescheid ausgesprochen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

106

Im Hinblick auf die gemäß den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung geregelte Gemeinnützigkeit und damit einhergehende Steuerbegünstigung (Körperschaftsteuer) galt vom Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ zu klären, ob das „Einheben von Eintrittsgeldern“ in den „Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen“ subsumiert werden kann, ansonsten die Statuten um diesen
Punkt zu aktualisieren sind.
Denn nach Meinung der Kontrollabteilung müssen grundsätzlich die ideellen Mittel
(Vereinszweck) und die materiellen Mittel (Verwirklichung des Vereinszweckes) mit
den Statuten übereinstimmen und gedeckt sein.
In seiner Stellungnahme hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ (lediglich) eingebracht, dass die Anregung zur Kenntnis genommen werde.
Eine (nochmalige) diesbezügliche Nachfrage im Rahmen der Follow up – Einschau
2021 hat ergeben, dass in diesem Punkt noch eine Antwort des den Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ beratenden Rechtsanwaltes erwartet werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

107

Wie die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte, hat die Generalversammlung im
Jahr 2020 die ihr übertragenen Agenden wahrgenommen und in ihrer Sitzung am
23.07. den Wirtschaftsplan 2021 sowie die Änderungen der Statuten einstimmig
genehmigt. Zudem wurde in diesem Rahmen der Antrag angenommen, den
„Gewinn auf das Kapitalkonto zu übertragen“ sowie dem Präsidium und der
Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen.
Eine explizite Beschlussfassung betreffend die Genehmigung der Jahresrechnung
und den Tätigkeitsbericht 2019 sowie den Bericht der Rechnungsprüfer ist dem
gegenständlichen Protokoll (wie auch in den Vorjahresprotokollen) nicht zu entnehmen.
Zum einen ist die Beschlussfassung der Mitglieder in der Generalversammlung das
bedeutendste Instrument der Willensbildung im Verein und zum anderen wird die
Abstimmungsform der Beschlussfassung durch die Satzung bestimmt. Bekanntlich
erst durch die Beschlussfassung werden von diesem Organ gefasste Beschlüsse
wirksam.
Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, im Protokoll künftig sämtliche in den Statuten vorgesehenen, der Generalversammlung vorbehaltenen Willensbildungen
nach erfolgter Abstimmung als Beschluss formell korrekt zu dokumentieren.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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