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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.140

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Diese von der MA IV bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebene
Stellungnahme wurde im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau erneut wiedergegeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

7.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der
von der ISD betriebenen Stadtteilzentren
(Bericht vom 20.09.2021)

151

Gemäß § 3 des zum Prüfungszeitpunkt aufrechten Gesellschaftsvertrages beinhaltet das Aufgabenspektrum der ISD neben den vorhin erwähnten „Wahrzunehmenden Aufgaben“ und „Sonstigen Tätigkeiten“ noch einige weitere Aufgaben, wie
bspw. die Führung von Kommunikationseinrichtungen, der Betrieb von Jugendzentren, die Versorgung von Schulen, Kindergärten und Schülerhorten mit Verpflegung
(Mittagessen) sowie auch die Führung von Stadtteilzentren.
Da die letztgenannten Aufgaben (u.a. die Führung von Stadtteilzentren) bisher noch
keinen Eingang in den in Rede stehenden Rahmenvertrag gefunden haben,
erschien aus Sicht der Kontrollabteilung eine Prüfung der Finanzierungsvereinbarung ob des Zahlungsverkehrs der einzelnen Geschäftsbereiche hinsichtlich der
Aufnahme und Zuordnung der zusätzlich im Gesellschaftsvertrag angeführten Aufgaben geboten. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung bzw. Ergänzung der
Bestimmungen betreffend die Durchführung und Verrechnung der zu besorgenden
Aufgaben wäre nach Meinung des Prüforgans sodann ehestmöglich umzusetzen.
Die ISD hat die Empfehlung der Kontrollabteilung zur Kenntnis genommen und
zugesagt, ein Gespräch mit den entsprechenden städtischen Dienststellen zu suchen. Vom ehemaligen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV wurde
im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt, den Rahmenvertrag zu überarbeiten und an den aktuellen Anforderungen anzupassen.
Das in der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angesiedelte Referat Beteiligungen des Amtes für Finanzverwaltung bekundete in seiner Stellungnahme, dass mit dem Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste und der ISD die Anpassung des in Rede stehenden Rahmenvertrages abgestimmt wurde. Dabei sind die wahrzunehmenden Aufgaben und sonstigen Tätigkeiten der ISD zum Teil aktualisiert und vereinzelt neu zugeordnet worden.
In weiterer Folge wurde die ISD beauftragt, diesen Entwurf steuerrechtlich einer Prüfung zukommen zu lassen. Eine endgültige umsatzsteuerrechtliche
Betrachtung (von Teilen) der Stadtteilarbeit liegt zum Zeitpunkt der Follow up –
Einschau 2021 daher noch nicht vor.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

152

Wie die Einschau der Kontrollabteilung zeigte, sind (auch) die Zahlungen der Stadt
Innsbruck an die ISD für den Betreib der Stadtteilzentren über den Fonds 429000 –

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

105