Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.156

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Klubobmänner und die Höhe des Ersatzes des Personalaufwandes
der Klubs festzulegen.
Geschäftsordnung des
Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des
Stadtsenates der
Landeshauptstadt
Innsbruck (GOGR)

In dieser Verordnung wurde erstmals ein eigener Paragraph
aufgenommen, welcher die Klubs des Gemeinderates bestimmt.
Demgemäß
haben
Gemeinderatsmitglieder
derselben
Gemeinderatspartei
das
Recht,
sich
zu
einem
Klub
zusammenzuschließen; dabei gelten Gemeinderatsparteien, die aus
gekoppelten Wahlvorschlägen hervorgegangen sind, nicht als eine
Gemeinderatspartei. Mitglieder des Gemeinderates, die nicht
derselben Gemeinderatspartei angehören, können nur mit
Zustimmung des Gemeinderates einen Klub bilden. Ein Klub muss
mindestens
drei
Gemeinderatsmitglieder
umfassen.
Jedes
Gemeinderatsmitglied darf nur einem Klub angehören.
Jeder Klub hat aus seiner Mitte einen Klubobmann und dessen
Stellvertreter zu wählen; die Konstituierung eines Klubs, der Name des
Klubobmannes, des Stellvertreters und die Namen der weiteren
Mitglieder sind dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Die
Mitteilung gilt solange, bis dem Bürgermeister vom Klubobmann
(Klubobmann-Stellvertreter) eine Änderung mitgeteilt wird.
Der Bürgermeister hat diese Mitteilungen und ihre Änderungen im
Gemeinderat zu verlesen.
Jedem Klub ist eine Räumlichkeit mit Büroausstattung im oder im
Nahbereich des Rathauses zur Verfügung zu stellen.
Zudem wurde auch die Höhe des Ersatzes des Personalaufwandes
von den bei einem Klub beschäftigten Dienstnehmer sowie eine
Entschädigung der Klubobleute festgelegt.
3 Gemeinderatsklubs

Klubbildungen gemäß
§ 13a IStR

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates vom 14.06.2018
wurden die einzelnen Klubbildungen sowie die Namhaftmachung der
Klubobleute und deren Stellvertreter nach Maßgabe der
Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des
Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck durch Herrn
Bürgermeister mündlich bekanntgegeben.
Mit nachstehender Tabelle stellte die Kontrollabteilung die
konstituierenden Klubs, den Obmann bzw. die Obfrau sowie die
Stellvertreter und die Anzahl der Mandate gemäß der
Gemeinderatswahl vom 22.04.2018 dar. Wie bereits erwähnt muss ein
Klub mindestens drei Gemeinderatsmitglieder umfassen.

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Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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