Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.166

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Maria-Theresien-Straße
20 - Haupthaus
Mietvertrag

Im Februar 2021 hat die MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung im Rahmen einer Nachprüfung der
städtischen Mietverhältnisse bezüglich der Räumlichkeiten im
Haupthaus in der Maria-Theresien-Straße 20 mit „Für Innsbruck“
Kontakt aufgenommen. Hierzu teilte der Gemeinderatsklub Christine
Oppitz-Plörer – Für Innsbruck der MA IV mit, dass keine Unterlagen
weder für die Räume im Rathaus noch für den Besprechungsraum im
Objekt Maria-Theresien-Straße 20 in Schriftform vorliegen. Darüber
hinaus hat „Für Innsbruck“ schriftlich ersucht, im Falle des
Freiwerdens einer Räumlichkeit in der Nähe der verfügten
Klubzimmer im Rathaus, dieses mit dem Besprechungszimmer in der
„Expositur“ (im Haupthaus der Maria-Theresien-Straße 20) tauschen
zu wollen.
Die MA IV teilte daraufhin dem Bürgermeister bzw. dem Büro des
Bürgermeisters mit, dass nach deren Recherche kein Mietverhältnis
zwischen der Stadt Innsbruck und „Für Innsbruck“ existent sei.
5 Exkurs: Abgeltung der Personalkosten der Dienstnehmer der Klubs

Refundierung
Personalkosten gemäß
GOGR (16.05.2012)

Nach Maßgabe der Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt von Innsbruck vom 16.05.2012, mit der die GOGR
erlassen wurde, gebührte den Gemeinderatsklubs (erstmals) eine
Refundierung der Personalkosten in folgendem Ausmaß:
„Gehören dem Klub bis zu fünf Mitglieder des Gemeinderates an, so werden
dem Klub die Personalkosten eines Dienstnehmers im halben
Beschäftigungsausmaß finanziell abgegolten. Gehören dem Klub mehr als
fünf Gemeinderatsmitglieder an, so werden dem Klub die Personalkosten
eines Dienstnehmers im vollen Beschäftigungsausmaß finanziell
abgegolten.
Die Höhe der Abgeltung wird vom Gemeinderat festgelegt und beträgt
höchstens
125
v.H.
des
Gehaltes
eines
städtischen
Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2
(14 x jährlich).
Mitglieder des Gemeinderates dürfen nicht Dienstnehmer eines Klubs sein.“

Abgeltung Personalkosten –
Höchstbeträge 2012 2017

Im Nachvollzug ermittelte die Kontrollabteilung die Höchstbeträge zur
Abgeltung der Personalkosten einer Dienstnehmerin bzw.
Dienstnehmers der Gemeinderatsklubs für die Jahre 2012 bis 2017
nach GOGR (16.05.2012) wie folgt:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

13