Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.177

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7.2 Exkurs: Stellung unter Denkmalschutz
Denkmalschutz

Das Bundesdenkmalamt hat mit Bescheid vom 31.07.2013
festgestellt, dass die Erhaltung des „Bürgerhauses in Innsbruck,
Maria-Theresien-Straße 20,“ gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz
in der damals gültigen Fassung im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Das Objekt ist aufgrund seiner Baugeschichte, der noch vorhandenen,
bis ins Spätmittelalter zurückreichenden Bausubstanz und den
qualitätsvollen Zeugnissen des 16. Jahrhunderts (Gewölbe,
vermauerte
Brecciesäulen,
gewendelter
Treppenaufgang,
Holzbalkendecken) als Dokument innerhalb der Innsbrucker
Stadtgeschichte
anzusehen.
Dem
Bürgerhaus
ist
daher
geschichtliche, baugeschichtliche, städtebauliche, künstlerische und
kulturelle Bedeutung beizumessen.
7.3 Anmietung von Räumlichkeiten im Haupthaus und
„Nalter Stöckl“

Räumlichkeiten im
Haupthaus und im
„Nalter Stöckl“

Im prüfungsrelevanten Jahr 1999 hat die Hausbesitzergemeinschaft
des Gst. .496/1 dem damaligen Magistratsdirektor die im ersten Stock
des Haupthauses und „Nalter Stöckl“ untergebrachten Räumlichkeiten
langfristig in Miete angeboten.
Betreffend das Haupthaus setzte sich das Angebot aus einer
Büroeinheit, bestehend aus einem Raum mit 39,00 m² und weiteren
Räumen mit 15,00 m² und 19,00 m² sowie aus dem dazugehörige
Waschraum und WC zusammen.
In Bezug auf das „Nalter Stöckl“ handelte es sich um Räumlichkeiten
im Ausmaß von gesamt 74,58 m². Dazu zählten zwei Wohnräume mit
25,81 m² und 26,08 m², eine ehemalige Küche mit 14,85 m²
sowie ein Vorraum mit 7,84 m².

„Für Innsbruck“
Anmietung
Räumlichkeiten im
Haupthaus

Unabhängig
davon
haben
einem
Aktenvermerk
des
Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck – DDr. Herwig van Staa“ vom
16.04.1999 zufolge zwischen den Hauseigentümern der Liegenschaft
Maria-Theresien-Straße 20 und dem Verein „Für Innsbruck“
Verhandlungen „für Zwecke der räumlichen Versorgung des Vereins
‚Für Innsbruck‘ …“ stattgefunden. Gegenstand dieser Unterredungen
waren insbesondere die sich im ersten Stock des Haupthauses
befindlichen Räumlichkeiten. Im Zuge dieser Gespräche seien beide
Seiten übereingekommen, einen Mietvertrag nach entsprechender
Adaptierung der Räumlichkeiten abzuschließen.

Stadtgemeinde
Innsbruck
Anmietung
Räumlichkeiten im
Haupthaus und im
„Nalter Stöckl“

Am 13.07.1999 wurde der damalige Bürgermeister sodann von der
Magistratsdirektion informiert, dass die im „Nalter Stöckl“ für die
Registratur vorgesehenen Räumlichkeiten vom Amt für Allgemeine
Präsidialangelegenheiten, Rechtsmittel und Bürgerservice nach
entsprechender Adaptierung zu Archivzwecke verwendet werden
können. Da aber nicht sämtliche Archivkapazitäten im EG des alten
Rathauses untergebracht werden können, war ebenso die Möglichkeit

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Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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