Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.185

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Der statutarische Sitz „Für Innsbruck – Verein zur Förderung der
Politik, Kultur und Wirtschaft in der Landeshauptstadt Innsbruck“ ist in
der politischen Gemeinde Innsbruck. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf
das gesamte Stadtgebiet von Innsbruck. Eine Zielsetzung des Vereins
ist beispielsweise die Unterstützung der Arbeit des Gemeinderatsklubs
„Für Innsbruck“.
Die Zustellanschrift des betreffenden Vereins lautet gemäß
Vereinsregisterauszug der örtlich zuständigen Vereinsbehörde
(Landespolizeidirektion Tirol sicherheits- und verwaltungspolizeiliche
Angelegenheiten SVA) auf 6020 Innsbruck – Maria-Theresien-Straße
20. Zufolge den eingängigen Erläuterungen der Regierungsvorlage
muss die Zustellanschrift der vertretungsbefugten Organwalter mit
dem Ort des Vereinssitzes nicht übereinstimmen.
„Für Innsbruck“ (FI) bezeichnet auch eine Wahlliste bzw.
Wählergruppe, die als eine Abspaltung der örtlichen ÖVP seit 1994 in
der Landeshauptstadt Innsbruck bei den Gemeinderatswahlen
kandidiert(e).
An dieser Stelle merkte die Kontrollabteilung an, dass im Rahmen von
mündlichen Anfragen oder bei Sichtung der übermittelten Unterlagen
von den geprüften Stellen des Öfteren die Bezeichnung „Für
Innsbruck“ als Synonym für den eingetragenen Verein „Für Innsbruck
– Verein zur Förderung der Politik, Kultur und Wirtschaft in der
Landeshauptstadt Innsbruck“ oder/und für den Gemeinderatsklub
Christine Oppitz-Plörer – Für Innsbruck oder/und für die wahlwerbende
Partei Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer Liste Für Innsbruck
verwendet wird bzw. wurde.
Zweck der gegenständlichen Anmietung war bzw. ist die Verwendung
der Bestandräumlichkeiten für Zwecke der Stadtverwaltung, wobei es
keinen Unterschied macht, welche Teile der Stadtverwaltung hier
untergebracht wurden bzw. werden.
Zum Zeitpunkt der Prüfung sind die im Stöcklgebäude („Nalter Stöckl“)
angesiedelten Räume partiell als Archivräume von diversen
städtischen Dienststellen (z. B. vom Büro des Bürgersmeisters oder
vom Amt für Personalwesen) in Verwendung. Die restlichen Zimmer
werden teilweise als vorübergehende Telefonvermittlung oder als
zusätzliches Zimmer vom zentralen Posteinlauf des Amtes für
Allgemeine Servicedienste als „Sozialraum“ genützt.
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen des Prüfauftrages mit der Obfrau
„Für Innsbruck - Verein zur Förderung der Politik, Kultur und Wirtschaft
in der Landeshauptstadt Innsbruck“ und dem Klubobmann des
Gemeinderatsklubs Christine Oppitz-Plörer – Für Innsbruck die von
der Stadt Innsbruck angemieteten Räumlichkeiten des Haupthauses
Maria-Theresien-Straße 20 gemeinsam besichtigt. Hierbei handelte es
sich um drei miteinander verbundene Räume, Sanitäranlagen sowie
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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