Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.210
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 35.6)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck .at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
2 4. M~rz 2022
im Hause
G!GR-~T/56/zozz
Geschäftsstelle für Gemeinoerat und Stadtsenat
Innsbruck~ 21032021
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen,
der § 30, Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates, wird ergänzt bzw. geändert,
a) sodass es für die Redezeitbeschränkung eine konkrete Regelung gibt, und
die Redezeitbeschränkung durch den Vorsitzenden nach Anhörung des Obleuterates nicht mehr willkürlich erfolgen kann.
b) der Obleuterat muss die Redezeitbeschränkung schriftlich begründen. Die
schriftliche Begründung ist mindestens fünf Werktage vor der Sitzung des Gemeinderates dem Gemeinderat zu übermitteln.
c) die Redezeitbeschränkung wird auf der Tagesordnung mitgeteilt.
d) die schriftliche Begründung des Obleuterates für eine Redezeitbeschränkung
wird dem GR-Protokoll beigefügt.
Begründung:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck ist das höchste demokratische Organ der Stadt Innsbruck. Die Beschlüsse, welche im Gemeinderat gefasst werden, sind bedeutend für die Gegenwart und Zukunft der Stadt Innsbruck Und somit auch für die lnnsbrucker Bevölkerung.
Die lnnsbrucker Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, dass vor gemeinderätlichen Beschlussfassungen _eine dementsprechende Diskussion und somit auch Überzeugungsarbeit verschiedenster Gemeinderatsfraktionen stattfindet. So ist Meinungsfreiheit eine Grundlage der
Demokratie, welche aber bei der aktuell willkürlich stattfindenden Redezeitbeschränkung,
ohne tatsächliche Begründung für selbige, massiv beschnitten wird.
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie die Redezeitbeschränkung für die jeweiligen Gemeinderatsfraktionen berechnet wird, sodass es eine konkrete Regelung in der Geschäftsordnung des lnnsbrucker Gemeinderates benötigt, um eine willkürliche Redezeitbeschränkung zukünftig zu verhindern. Ebenso sollte auch die Begründung für eine mögliche Rede-