Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.23

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9.

IV 16407/2022
Vorlage des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2021

Bgm. Willi: Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, hat
den Entwurf des Rechnungsabschlusses für
das Finanzjahr 2021 fertiggestellt.
Der Entwurf ist nun nach Befassung des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen dem Gemeinderat gemäß § 73 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vorzulegen.
Laut § 74a Abs. 3 IStR hat die Kontrollabteilung zu dem vom Bürgermeister nach § 73
Abs. 1 an den Gemeinderat vorgelegten
Entwurf eines Rechnungsabschlusses bis
30.09. des dem abgelaufenen Finanzjahr
folgenden Jahres einen Bericht zu erstatten.
Anschließend hat der Gemeinderat nach
§ 73 Abs. 2 den Rechnungsabschluss bis
längstens 31.10. des dem abgelaufenen Finanzjahr folgenden Jahres zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
10.

(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Ich habe vorher mit den Klubobleuten darüber gesprochen und es gab
die Zustimmung.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Depaoli, 8 Stimmen):
Der Punkt wird zu einem späteren Zeitpunkt
dieser Sitzung behandelt.
Bgm. Willi übergibt den an Vorsitz Bgm.Stellv. Lassenberger.
11.

Kindergarten in der Au, Erweiterung und Großinstandsetzung,
Projekt-Durchführungsbericht der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) und Stellungnahme
des Beirates für Großprojekte
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt den vorliegenden und mit den Fachdienststellen
abgestimmten Projektbericht "Kindergarten in der Au" vom 25.11.2021 der
lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) zustimmend zur Kenntnis.

2.

Die vorliegende Stellungnahme des
Beirates für Großprojekte der Landeshauptstadt Innsbruck vom 29.03.2022
und die eingearbeitete Stellungnahme
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) vom 11.04.2022 wird zur
Kenntnis genommen.

3.

Die Gesamtkostenabschätzung auf
Preisbasis Oktober 2021 inkl. 5 % Reserve beträgt rund € 4,74 Mio., wobei
laut Information der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) ein Überschreiten der Kostengrenze von
€ 5 Mio. nicht anzunehmen sei.

4710/2022
Projekt "BAREWO - Baukasten für
ressourcenschonendes Wohnen Nachbarschaften als Akteure des
Wandels für Klimaschutz und ressourcenschonende Lebensstile",
Förderungsvertrag und Konsortialvertrag

Bgm. Willi: Ich verschiebe diesen Punkt auf
den Nachmittag, um noch weitere Gespräche zu führen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur Geschäftsordnung: Ich bin der Meinung, dass
die Verschiebung von Punkten der Tagesordnung nicht so einfach möglich ist. Es
braucht dazu einen Beschluss des Gemeinderates. Ich sehe nicht ein, dass man plötzlich in der Tagesordnung herumspringt.
Ich beantrage daher, so steht es - glaube
ich - auch in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR), eine Abstimmung
über diese Verschiebung.

GR-Sitzung 20.04.2022

IV 4618/2022

Die IIG hat daher Abweichungen über
die derzeit veranschlagten Projektkosten von rund € 4,74 Mio. der Stadt
Innsbruck (Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung)