Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll_27_03_2014_gsw.pdf
- S.131
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Das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration wies auf
der Auszahlungsanordnung einen Nettobetrag von € 5.500,00 plus
20 % USt. in Höhe von € 1.100,00 aus (korrekt: € 6.000,00 plus
€ 1.200,00 USt.). Das Referat Wirtschaftsförderung und Tourismus
hingegen verbuchte einen Betrag von € 3.000,00 ohne Berücksichtigung der USt. (korrekt: € 2.500,00 plus € 500,00 USt.) In Summe wurde zwar an den deutschen Auftragnehmer die vereinbarte Nettoauftragssumme überwiesen, jedoch ist seitens der Stadtgemeinde Innsbruck als Auftraggeber an das Finanzamt ein Betrag von € 600,00 zu
wenig an Umsatzsteuer abgeführt worden.
Nach Absprache mit dem involvierten Amt bzw. Referat sowie dem
Referat Buchhaltung ist eine Berichtigung der beiden Auszahlungsanordnungen vorgenommen und der Kontrollabteilung in Kopie übermittelt worden.
In der Stellungnahme teilten das betreffende Amt bzw. Referat mit,
dass zwar der vereinbarte Kostenanteil übernommen, jedoch die korrekte Berücksichtigung der Umsatzsteuer übersehen worden war. Zukünftig wird auf die richtige Zuordnung der Umsatzsteuer geachtet
werden.
periodenreine
und zeitgerechte
Abrechnung
Im Rahmen der lfd. Gebarungskontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen betreffend die Kosten für die Instandhaltung von Fahrrädern
des Verkehrserziehungsgartens Wilten geprüft.
Die Verkehrsinspektion Wilten des Stadtpolizeikommandos Innsbruck
führt jedes Jahr im Frühjahr die Fahrradprüfungen für Schüler an den
Innsbrucker Pflichtschulen durch. Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass das Referat Schulverwaltung für die
Instandsetzung des Verkehrserziehungsgartens zuständig ist. Darunter
fällt u.a. auch die Wartung der gegenständlichen Fahrräder. Der Auftrag für das Service inklusive Reinigung der Fahrräder an eine Fachfirma wird durch die Verkehrsinspektion Wilten erteilt. Die Rechnungslegung erfolgt seitens der Fachfirma an die Verkehrsinspektion Wilten,
welche die Faktura an die Stadtgemeinde Innsbruck (Referat Schulverwaltung) weiterleitet.
Im Zuge der Prüfung der beiden Rechnungen hat die Kontrollabteilung
festgestellt, dass laut Faktura vom 15.01.2013 Leistungen verrechnet
wurden, die bereits im Frühjahr 2012 erbracht worden sind und somit
auch in diesem Jahr abgerechnet hätten werden müssen. Die zweite
Rechnung datiert mit 01.06.2013 und betrifft geleistete Servicearbeiten
vom Frühjahr 2013.
Die Kontrollabteilung empfahl zum einen, bei der beauftragten Firma
mit Nachdruck eine zeitgerechte Rechnungslegung einzufordern. Zum
anderen regte die Kontrollabteilung an, in Absprache mit der Verkehrsinspektion Wilten den Rechnungsweg insofern zu verkürzen, dass zukünftig die Fakturierung seitens der Fachfirma direkt an die Stadtgemeinde Innsbruck (Referat Schulverwaltung) erfolgt.
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Zl. KA-00134/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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