Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.70

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- 419 -

Mehrheiten, um Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuführen. Machen wir uns bitte
nicht alles kaputt. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS, FRITZ und ALI, 18 Stimmen):
Die Verkehrsmaßnahme laut Bericht der
Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, vom 21.03.2022 wird nicht genehmigt.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 07.04.2022:
34.

MagIbk/41786/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.15,
Arzl, Bereich Campus Arzl, Framsweg (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.15, Arzl, Bereich
Campus Arzl, Framsweg (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.

GR-Sitzung 20.04.2022

Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
35.

MagIbk/39638/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F56, Arzl, Bereich
Campus Arzl, Framsweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.04.2022:
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F56, Arzl, Bereich Campus Arzl,
Framsweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
36.

MagIbk/43038/SP-BB-MS/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B25, Mariahilf - St. Nikolaus, Sankt-Nikolaus-Gasse 34
(als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ-B15), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: