Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.101

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Es braucht eine Bewirtschaftung, damit
Menschen, die mit dem Auto in ein Naherholungsgebiet fahren, einen Parkplatz finden. In anderen Gebieten hat man sich
auch daran gewöhnt, einen Obolus zu leisten und im Gegenzug Parkmöglichkeiten zu
haben.
Im Stadtgebiet von Innsbruck ist das enorm
wichtig. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen. FI möchte, dass Menschen, die
mit dem Auto in ein Naherholungsgebiet
fahren, die Möglichkeit haben, einen Parkplatz zu finden. Dauerparkende sollen das
nicht verunmöglichen. (Beifall)
GR Gleinser: Wenn man mit dem Auto an
den Stadtrand fährt, steht man auf dem gleichen Asphalt, wie in der Innenstadt. Der
Weg dorthin ist geräumt, wie in der Innenstadt auch. Der Parkplatz wird gereinigt und
in Betrieb gehalten, so wie in der Innenstadt. Für mich erschließt sich nicht, warum
der öffentliche Grund am Stadtrand kostenlos benutzbar ist, aber in der Innenstadt dafür bezahlt werden muss.
Gibt es einen Unterscheid zwischen dem
Flanieren in der Innenstadt und dem Spazieren im Wald? Ich denke nicht! Fährt man
mit dem Auto, muss man es irgendwo abstellen. Wenn es auf dem Grund der Stadt
stehen bleibt, muss irgendjemand dafür
zahlen.
Warum differenzieren wir hier? Es ist ein fairer Anteil, den man zahlt, weil das Fahrzeug
auf einem Grund abgestellt wird, der jemandem gehört. Die Straßen sind nun einmal im
Grundstücke der Stadt Innsbruck. Es muss
ein Umdenken stattfinden. Wir sind es gewöhnt, den öffentlichen Grund kostenlos zu
nutzen. Man bezahlt, aber erhält im Gegenzug einen Platz, auf dem das Auto stehen
kann. Das ist doch besser, als das Fahrzeug in irgendein Feld einer/eines Bäuerin/Bauers zu stellen. Man bekommt für sein
Geld eine schöne Straße, die gereinigt und
in Ordnung gehalten wird.
Das Thema wird ad absurdum geführt,
wenn die Kontrolle mehr kostet, als die Einnahme bringen. Hier fehlt der Mehrwert. Ich
bitte darum, dass man die Sachlage eruiert.
Wenn die Einnahmen geringer sind als die
Ausgaben, müssen am Ende wieder die
Steuerzahlenden zur Kasse gebeten werden. Das ist absurd.
GR-Sitzung 20.04.2022

Natürlich kann man durch eine Parkraumbewirtschaftung die Dauerparkenden verdrängen. Doch an einem Waldrand stehen vermutlich nicht allzu viele DauerparkerInnen.
Schauen wir uns kurz den Planötzenhof an.
Ich glaube, die BürgerInnen sind grundsätzlich sehr sportlich und können den Aufstieg
über Hötting bewältigen. Wenn Menschen
hinauffahren, zahlen sie bereitwillig und
gerne, so wie auch für den Parkplatz beim
Alpenzoo Innsbruck - Tirol.
Ich denke, es ist ein fairer Beitrag. Alles
muss bezahlt werden, auch die Instandhaltung unserer Straßen. Wenn man sie nutzt,
muss man einen Beitrag leisten. Ich glaube,
dieses Prinzip verstehen alle.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: GRin Mag.a Lutz hat es ganz klar gesagt. Wir von der ÖVP unterstützen diesen
Antrag von Bgm.-Stellv. Lassenberger. Wir
sind klar gegen eine Parkraumbewirtschaftung in Naherholungsgebieten!
Man sieht immer wieder, die Umlandgemeinden haben hochqualitative Parkplätze.
GR Gleinser, Sie haben die Qualität angesprochen. Was wir am Planötzenhof haben
ist nichts anderes als eine Schräglage und
etwas Schotter. Das ist eine Katastrophe in
Form eines Parkplatzes! Dort Geld zu verlangen ist eine Frechheit!
Die ÖVP ist auch gegen die Höhe der Gebühren! Über acht Euro! Wir haben die teuersten Parkplätze in den Naherholungsgebieten!
Bei der Hungerburg habt ihr selbst einen
Rückzieher gemacht. Die Preise wurden auf
vier Euro reduziert. Vier Euro sind das Maximum, das ich mir für eine Parkgebühr vorstellen kann, aber nur, wenn die entsprechende Qualität vorhanden ist! Darauf
kommt es an!
Zuerst einmal müssen wir gute Naherholungsparkplätze errichten, so wie es sie in
Rum Thaur, Absam und Rinn gibt. Erst
dann können wir uns über Gebühren unterhalten.
Kommen wir zum Thema Dauerparkplätze.
Am Planötzenhof ist klar definiert, das Parken über Nacht ist verboten! So wird das
Problem gelöst! Es gibt dort keine Langzeitparkende. Im Waldbereich ist das Dauerparken aufgrund von Naturschutz verboten!