Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.129
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Im Sinne des aufgezeigten Sachverhaltes empfahl die Kontrollabteilung
dem Büro des Bürgermeisters als unterstützende Stabsstelle eine formale
(ggf. schriftliche) sowie nachvollziehbare Dokumentation im Falle einer
Beauftragung durch den Bürgermeister evident zu halten und den
betroffenen magistratsinternen Dienststellen erkenntlich zu machen. Dies
im Hinblick auf eine klare Trennung der zugeordneten Aufgaben der
Stabsstelle „Büro des Bürgermeisters“ gem. MGO und einer Beauftragung
von städtischen Dienststellen durch den Bürgermeister unter Einbindung
seiner Stabsstelle.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung gegenüber
kommuniziert, dass der Empfehlung nachgekommen wird und zukünftig
die erwähnten Beauftragungen den Dienststellen erkenntlich gemacht
werden.
Bewilligung und
Aufstellung der
Sitzmöbel
Zurückkommend auf den Antrag der Bewilligung von 13 Sitzbänken nach
§ 82 StVO war aus den Prüfungsunterlagen ersichtlich, dass der dazu
erforderliche Bescheid am 14.01.2021 bewilligt worden ist. Die Kosten
wurden im Bescheid vom zuständigen Referat Straßenverkehr u.
Straßenrecht mit insgesamt € 114,30 vorgeschrieben.
Von der Leiterin des BdB wurde am 29.01.2021 aus den
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters ein Betrag von € 114,30
angeordnet. Analog zu den Auszahlungen der Sitzbänke, war aus
formaler Sicht auch bei dieser Anordnung kein Vermerk hinsichtlich einer
Zahlungsfreigabe des Bürgermeisters ersichtlich.
Die Aufstellung von 6 Sitzbänken (mehr waren laut Aktenlage nicht
vorhanden) wurden vom Amt für Straßenbetrieb am 25.02.2021
durchgeführt.
Hinsichtlich der Bepflanzung der integrierten (Sitzbank)Tröge ist der
Kontrollabteilung seitens des Amtes für Grünanlagen mitgeteilt worden,
dass im Jahr 2021 (bis zur Prüfungseinschau im Herbst 2021) zwei Mal
eine Bepflanzung der sechs Bänke durchgeführt worden war, wobei
insgesamt Kosten in Höhe von € 598,04 für das Amt für Grünanlagen
anfielen.
Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau (Herbst 2021) waren nach wie vor
sechs Bänke in der Innstraße aufgestellt. Die genehmigte Aufstellung von
insgesamt 13 Bänken wurde (bis Herbst 2021) nicht in Anspruch
genommen. Bei sämtlichen sechs Bänken war eine Plakette angebracht,
die darauf verwies, dass es sich um ein Projekt von “Wir am Inn“ handelte,
welches von der Stadt Innsbruck finanziell unterstützt wurde.
5 Budgetäre Ausstattung und Entwicklung
Unterabschnitt
im städtischen
Haushalt
Verfügungsmittel werden im städtischen Haushalt im Unterabschnitt
(UA) 070000 – Verfügungsmittel geführt und budgetiert.
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Zl. KA-13545/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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