Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.132

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Ressortführung zunächst keine Verfügungsmittel zu verwalten hatten.
Über Anweisung des Herrn Bürgermeisters vom 28.09.2018 wurden
diesen beiden nicht-amtsführenden Stadträten allerdings ab Juni 2018
ebenfalls Verfügungsmittel zugebilligt.
haushaltsrechtliche
Gliederung bzw.
Zuordnung –
Empfehlung

Aus budgettechnischer Sicht erwähnenswert ist, dass die dargestellten
(Sach-)Konten – mit Ausnahme der Konten 590000 und 729000 in der
AOB des Bürgermeisters – als so genannte „Gebundene Ausgaben
bzw. Mittel“ (GA) mit ihrem jeweiligen Voranschlag betraglich limitiert
sind und somit nicht überschritten werden können.
Einzig die beiden erwähnten Konten, welche unter der
Anordnungsbefugnis des Bürgermeisters stehen, sind – auch bei einer
zeitlich weiter zurückliegenden Betrachtung – der so genannten
„Deckungsklasse“ (DK) zugeordnet. Das bedeutet, dass diese beiden
Konten mit den innerhalb des Deckungsrings des Bürgermeisters
zugeordneten Konten wechselseitig deckungsfähig sind. Somit ist bei
diesen beiden Konten eine Überschreitung des jeweiligen
Budgetbetrages möglich, sofern die im Deckungsring des
Bürgermeisters budgetierte Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Von der Kontrollabteilung wurde festgehalten, dass in den
prüfungsgegenständlichen Jahren 2018 bis 2020 lediglich im Jahr 2018
auf dem (Sach-)Konto 729000 der Budgetbetrag überschritten worden
ist. Dies allerdings bei Einhaltung des Gesamtbudgets im Rahmen des
Deckungsrings des Bürgermeisters.
Wie angeführt, handelt es sich bei Verfügungsmitteln um Budgetmittel,
über welche von den betroffenen Anordnungsberechtigten ohne weitere
Beschlüsse eines Gremiums verfügt werden kann. Aus dieser Logik
heraus macht es für die Kontrollabteilung auch absolut Sinn, die
jeweiligen (Sach-)Konten budgetär als „Gebundene Ausgaben“ zu
führen
und
somit
mit
den
jeweiligen
kontenbezogenen
Voranschlagsbeträgen zu begrenzen. Eine Ausgestaltung als
„Deckungsklasse“ ermöglicht im Gegensatz dazu allerdings eine
budgetäre Ausweitung der kontenbezogenen Budgets im Rahmen des
jeweiligen Deckungsrings.
Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung in Richtung des
Bürgermeisters angeregt, eine budgettechnische Umgestaltung seiner
Verfügungsmittel von „Deckungsklasse“ in „Gebundene Ausgaben“ in
Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls in Kooperation mit der MA IV
umzusetzen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme avisierte das Büro des
Bürgermeisters, eine Umsetzung der Empfehlung für die Erstellung des
Voranschlages 2024 in Erwägung zu ziehen.

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Zl. KA-13545/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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