Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.151

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Rechtsgrundlagen auf ihre formelle Richtigkeit hin zu überprüfen und den Internetauftritt der Stadt Innsbruck durch Aufnahme aller gültigen (Ver-)Ordnungen zu aktualisieren.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2020 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass ihrer Empfehlung nach Abschluss der Verordnungsprüfung durch die
Gemeindeabteilung des Landes Tirol entsprochen werde.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass
sämtliche veröffentlichten (Ver-)Ordnungen aktualisiert worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

28

Betreffend die Rückerstattung von Annuitätenzahlungen für städtische Darlehen der
Schuldenart 4 des Jahres 2019 wurde für die Kontrollabteilung das WBF-Darlehen
betreffend das Objekt Domanigweg 3 wie folgt auffällig:
Die quartalsweisen Annuitätenzahlungen (€ 13.351,45 pro Quartal) für das WBFDarlehen hinsichtlich dieses Objektes wurden lediglich für das I. Quartal 2019
(also bis 31.03.2019) an den bisherigen Benutzer von maßgeblichen Gebäudeteilen
(Lebenshilfe Tirol) infolge dessen Auszuges weiterverrechnet. Dies trotz des Umstandes, dass die bisherige Mieterin die von ihr genutzten Gebäudeteile offenbar
(erst) per 30.04.2019 an die IIG KG als Vermieterin der Liegenschaft zurückgestellt
hatte. Nach dem Dafürhalten der Kontrollabteilung wäre auch die für den Monat April
2019 anteilige WBF-Darlehensannuität für das II. Quartal 2019 – somit ein Betrag
von € 4.450,83 – weiter zu verrechnen gewesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem (damaligen) Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den von ihr beschriebenen Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine Weiterverrechnung des ausständigen Betrages vorzunehmen. In
seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde eine dahingehende Abklärung in Zusammenarbeit mit der IIG KG zugesagt.
Zur diesjährigen Follow up – Einschau 2021 berichtete die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling der MA IV darüber, dass der von der Kontrollabteilung
reklamierte Betrag mittlerweile vorgeschrieben und von der vormaligen Mieterin per
18.11.2021 auch beglichen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

29

Bei ihrer Einschau im Zusammenhang mit der Einstellung der Weiterverrechnung
von Darlehensannuitäten an die Lebenshilfe Tirol bezüglich dem Objekt Domanigweg 3 wurde für die Kontrollabteilung auffällig, dass diese Liegenschaft von der
Stadt Innsbruck anlässlich der Gründung der IIG KG (Ende des Jahres 2002) in
diesen Rechtsträger eingebracht worden ist. Dies traf im Übrigen auch auf die
Liegenschaften Pradlerplatz 6, Dürerstraße 12 (Wohnheim Pradl) und Reichenauer
Straße 123 (Wohnheim Reichenau) zu. Die in Verbindung mit diesen Liegenschaften zum damaligen (Einbringungs-)Zeitpunkt bestehenden Finanzschulden verblieben allerdings bei der Stadt.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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