Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.155

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In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2021 gab das Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration bekannt, dass die Verwendung des Begriffs
Sondersubventionen in den letzten Jahren missverständlich verwendet wurde. Bei
den betreffenden Fällen handelte es sich nicht um eine Transferleistung für Investitionszwecke oder einen sonstigen Vermögenszuwachs, sondern vielmehr um Förderungen von Projekten, Aktionen und/oder Angeboten. Die Bezeichnung SO werde
in diesem Zusammenhang künftig nicht mehr zum Einsatz kommen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Als Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung
(PIU) fungierte seit deren Gründung bis zum Prüfungszeitpunkt Juni 2019 ein
städtischer Mitarbeiter der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung. Im Hinblick auf den sich daraus ergebenen Personalaufwand zeigte die
Einschau, dass dieser im Zeitraum von 2009 bis 2011 von der Stadt Innsbruck übernommen worden ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 wurden dem Planungsverband
Innsbruck und Umgebung jedoch die Personalkosten des Leiters der Geschäftsstelle vorgeschrieben und von diesem im Nachhinein bezahlt. Der langjährige
städtische Mitarbeiter und Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes
Innsbruck und Umgebung wurde mit Juli 2019 von seiner Arbeitsleistung freigestellt
(Freistellungsphase – Altersteilzeit).
Im Konnex damit stellte die Kontrollabteilung fest, dass die eben beschriebenen
jährlichen Ausgleichszahlungen in der städtischen Buchhaltung nicht als Einnahmen, sondern die Personalkosten der Dienststelle um die jeweilige Vergütung reduziert ausgewiesen worden sind. Durch diesen Verbuchungsmodus waren diese Einnahmen in den Rechnungsabschlüssen der vergangenen Jahre weder präliminiert
noch für die politischen Entscheidungsgremien ersichtlich. Dadurch wurde dem
Bruttoprinzip als formale Seite des Vollständigkeitsgrundsatzes nicht entsprochen.
Um das Ergebnis verbundener Geschäftsfälle (hier Personalkosten) in der Haushaltsgebarung rechnungsmäßig nachzuweisen, ist dem Referat Besoldung der
MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste empfohlen worden, grundsätzlich unter den
jeweiligen Teilabschnitten die Personalkosten der Stadt Innsbruck in voller Höhe
auszuweisen und (eventuelle) Rückersätze für erbrachte Dienstleistungen städtischer Mitarbeiter einnahmenseitig auf dem jeweils zugehörigen Teilabschnitt zu
erfassen.
Im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahme gab das Amt für Personalwesen
bekannt, dass – analog zur Refundierung der Orchesterpersonalkosten – alle
Personalkostenrefundierungen ab dem Jahr 2020 im Sammelnachweis dargestellt
werden. Das Referat Besoldung sei mit dem (ehemaligen) Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung in Korrespondenz, ob ein eigener Fond für Personalkostenrefundierungen angelegt werden soll.
Im Folgejahr verwies das Amt für Personalwesen darauf, dass es in der dritten
Kalenderwoche des Jahres 2021 eine Besprechung bezüglich der Darstellung von
Personalkosten gegeben hat. Diese führte zum Ergebnis, dass die MA IV beschlossen hat, Personalkostenrefundierungen mit der Budgetierung 2022 darzustellen
bzw. umzusetzen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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