Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.159
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Der für die Jahre 2017 und 2018 fixierte Finanzierungsbeitrag setzt(e) sich aus
einem Beitrag für die bislang vom Land an die Stadt bezahlten „MÖSt-Mittel“
(€ 4.895.282,00) und einem Betrag zur Abgeltung für die Zusatzleistungen aus dem
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt-Ticket (SLF) (€ 1.346.005,00) zusammen. Ab dem
Jahr 2019 wurde vom Land noch ein zusätzlicher Betrag von € 1.057.818,00 als
(Betriebskosten-)Zuschuss zum Innsbrucker Straßenbahnsystem bezahlt. Wesentlich war aus Sicht der Kontrollabteilung, dass diese vertraglich fixierten Beiträge des
Landes im GuF-Vertrag mit Wertstand 01.02.2017 festgeschrieben worden sind.
Von der Kontrollabteilung wurde in ihren Detailausführungen auf die aus ihrer Sicht
für den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2018 gänzlich fehlende Wertanpassung
(€ 110.032,48) bzw. für den Finanzierungsbeitrag des Jahres 2019 zu geringe
Valorisierung (€ 133.579,20) aufmerksam gemacht.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV als zuständiger Dienststelle, den von der Kontrollabteilung aufgezeigten
(Valorisierungs-)Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls wäre mit dem Land in
Kontakt zu treten und sollten die ausständigen Valorisierungsbeträge von der Stadt
beim Land nachgefordert werden.
In der dazu seinerzeit abgegebenen Stellungnahme wurde von der MA IV darauf
hingewiesen, dass der aufgezeigte Sachverhalt bereits thematisiert und auch dem
Land mitgeteilt worden war. Das Land habe dazu zunächst eine abweichende Ansicht vertreten. Auf telefonische Nachfrage sei allerdings erklärt worden, dass die
Valorisierung beim Land nicht budgetiert worden wäre und daher nicht (gänzlich)
ausbezahlt werden habe können. Zudem wurde angekündigt, dass die aufgeworfene Fragestellung aus damaliger Sicht in Verbindung mit der Evaluierung der
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt behandelt werden sollte.
Anlässlich der letztjährigen Follow up – Einschau 2020 berichtete die zuständige
Fachdienststelle darüber, dass die ausständige Valorisierung für das Jahr 2018 mit
einem Betrag von € 112.343,00 am 15.01.2020 vom Land gegenüber der Stadt zur
Nachzahlung gelangt ist. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung,
dass dieser Betrag im Vergleich zu den Berechnungen der Kontrollabteilung etwas
höher lag, zumal vom Land die zur Wertanpassung verwendeten Prozentsätze
(auf-)gerundet wurden. Somit ist die damals fehlende Valorisierung für das Jahr
2018 als erledigt zu betrachten.
Hinsichtlich der für das Jahr 2019 vorgesehenen Evaluierung des SLF-Beitrages
habe eine Einigung zwischen Land und Stadt erzielt werden können. Diese lag aus
betraglicher Sicht bei € 1.286.472,24 (ursprünglicher Betrag € 1.346.005,00). Der
für das Jahr 2019 ausständige Valorisierungsbetrag hätte sich unter Berücksichtigung des festgelegten SLF-Beitrages auf € 27.432,96 belaufen. Dieser Betrag
wurde von der MA IV noch beim Land Tirol eingefordert.
Zur diesjährigen aktuellen Follow up – Einschau 2021 teilte das Amt für Finanzverwaltung der MA IV als zuständige Fachdienststelle mit, dass mit Beschluss des
Gemeinderates vom 26.01.2022 der GuF-Vertrag aufgrund einer teilweisen Neustrukturierung der Finanzierung der Stubaitalbahn abgeändert wird. Im Zuge dieser
Vertragsänderung habe die MA IV auf die Berücksichtigung der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Feststellungen und Empfehlungen hingewirkt.
Die angeführte für das Jahr 2019 noch ausständig gewesene Valorisierungsdifferenz werde mittels der neuen (Finanzierungs-)Regelungen des adaptierten
GuF-Vertrages bereinigt. Dies insofern, als das Land zukünftig jährlich einen um
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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