Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.160

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€ 29.849,00 höheren Betrag (diese Summe ergibt sich aufgrund einer Aufrundung
des gesamten Finanzierungsbeitrages des Landes Tirol im neuen GuF-Vertrag) an
die Stadt bezahlt. Auf 10 Jahre gerechnet (Laufzeit des neuen, adaptierten
GuF-Vertrages von 01.01.2022 bis 31.12.2031) ergäbe sich somit eine dahingehende (zusätzliche) Summe von rd. € 300.000,00. Diese Vorgehensweise sei deshalb gewählt worden, da das Land keine rückwirkenden Zahlungsänderungen mehr
vornehmen wolle.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

37

Für die Kontrollabteilung war/ist die Abklärung der von ihr aufgezeigten Valorisierungsthematik auch deshalb von großer Bedeutung, weil sich die von ihr beanstandete Valorisierungsdifferenz in Anbetracht der hohen absoluten Beträge im gesamten 10-jährigen Zeitraum der Vertragslaufzeit zu Lasten der Stadt bzw. in weiterer
Folge der IVB auswirken würde. Unter einer von der Kontrollabteilung abschätzungsweise (vorsichtig) angenommenen künftigen jährlichen Valorisierung von
1,00 % p.a. würde der Differenzbetrag zu Lasten der Stadt bei insgesamt – also für
alle 10 Jahre der Vertragslaufzeit – ca. € 1,2 Mio. liegen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV in diesem Zusammenhang weiterführend, künftige Valorisierungen des Landes im Auge zu behalten und alljährlich zu überprüfen. Die MA IV sagte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zu, für eine künftige Prüfung der Valorisierung geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Die betroffene Dienststelle verwies im Rahmen der letztjährigen Follow up –
Einschau 2020 darauf, dass die im seinerzeitigen Anhörungsverfahren angeführten
organisatorischen Maßnahmen noch nicht (gänzlich) abgeschlossen wären.
Aktuell berichtete das Amt für Finanzverwaltung der MA IV dazu, dass durch die
erfolgte Neuschaffung von Strukturen in der MA IV (Ämterteilung, Schaffung der
Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling) die organisatorischen Maßnahmen nunmehr abgeschlossen wären.
Der Vollständigkeit halber bemerkt die Kontrollabteilung, dass die von ihr seinerzeit
beanstandete fehlerhafte Valorisierung betreffend den Finanzierungsbeitrag des
Landes im nunmehr abgeänderten GuF-Vertrag (mit Wertstand 01.02.2021) im
Sinne ihrer Empfehlung korrigiert und für sie nachvollziehbar ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

38

Der zwischen Stadt und Land im Jahr 2017 abgeschlossene Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF-Vertrag) sah für das Land in Pkt. VII Abs. 4 einen weiteren
(Betriebskosten-)Zuschuss in Höhe von € 505.613,00 (ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Fahrzeuge – voraussichtlich Mitte 2018) als anteilige Remisekosten für
die Straßenbahnfahrzeuge der IVB vor.
Dieser Gesamtbetrag setzt sich mit einem Anteil von € 95.863,00 für Betriebskosten
der neuen Remise und einem Anteil von € 409.750,00 für die vorgeschriebenen
Hauptuntersuchungen der neuen Straßenbahn-Triebwägen zusammen. Der Anteil

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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