Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.171

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Finanzierungshaushalt 2020 den Bestimmungen der VRV, des IStR sowie der
Haushaltsatzung und den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2020
entsprechen. Gegebenenfalls sind diese künftig zu vermeiden.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte die Fachdienststelle der Kontrollabteilung mit,
dass für die Überschreitung des betreffenden Mittelverwendungsansatzes ein Amtsvorschlag zur Beschlussfassung dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck
vorgelegt werde. Die von der Kontrollabteilung aufgezeigten Mittelüberschreitungen
entsprechen weder dem Innsbrucker Stadtrecht noch den Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2020.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Einschau informierte die Fachdienststelle der
MA IV, dass die betreffenden Mittelüberschreitungen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck im Rahmen der Sitzung vom 13.10.2021 beschlossen wurden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst waren eine Reihe von
Ausgaben, welche mit diversen Institutionen zur (teilweisen) Deckung von Personalkosten abgerechnet worden sind. Bis zum Jahr 2017 wurden für die Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (kurz ISD) Personalkosten im Zuge der Abgangsdeckung
übernommen. Seit dem Jahr 2018 werden die entsprechenden Personalkosten
monatlich vorgeschrieben und vereinnahmt.
Im Jahr 2020 wurden der ISD € 1,409 Mio. für zugewiesene Dienstnehmer vorgeschrieben. Abzüglich der anteiligen Jubiläumsgelder und Abfertigungen
(€ 27,5 Tsd.) waren von der ISD € 1,382 Mio. an die Stadt Innsbruck – gemäß den
vorliegenden Vorschreibungen – zu erstatten. Die buchhalterische Abwicklung
erfolgte – wie in den Jahren zuvor – in der voranschlagsunwirksamen Gebarung.
Die Personalkosten der Mitglieder des Symphonieorchesters, welche der mit
01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
(kurz TLT) zur Dienstleistung zugewiesen waren, wurden ebenfalls mit Hilfe der voranschlagsunwirksamen Gebarung dargestellt.
Die Einschau zeigte, dass im Jahr 2020 – analog zur ISD – auch bei der TLT die
Personalkosten monatlich vorgeschrieben wurden und sich im Jahr 2020 auf
€ 3,099 Mio. beliefen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Kontrollabteilung bereits in
den beiden Vorjahren (KA-12516/2019 bzw. KA-09434/2020 Prüfung der Gebarung
und Jahresrechnung 2018 bzw. 2019 der Stadt Innsbruck) empfahl, die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der beschriebenen Personalkosten
betreffend die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH und die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 voranschlagswirksam darzustellen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, im Zusammenwirken mit dem Amt für Personalwesen der MA I, die Verrechnungsabwicklung (Einnahmen und Ausgaben) der beschriebenen Personalkosten
betreffend die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH sowie die Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH Innsbruck gemäß den Bestimmungen der VRV 2015 voranschlagswirksam darzustellen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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