Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.184
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Lediglich in Bezug auf die beiden im Haftungsnachweis per 31.12.2020 neu aufscheinenden Darlehen, welche der Umschuldung von bestehenden Sanierungsdarlehen dien(t)en (€ 190.000,00 und € 228.800,00) ergaben sich Abweichungen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls für erforderlich gehaltene Korrekturen im Haftungsnachweis zu veranlassen.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling sagte im Anhörungsverfahren
zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Diese würden in einem korrigierten Haftungsnachweis
ersichtlich gemacht werden.
Zur Follow up – Einschau 2021 wurde der Kontrollabteilung der korrigierte Haftungsnachweis zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In dem der Kontrollabteilung zur Prüfung übergebenen Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 wurde zum Stichtag 31.12.2020 ein isoliert für die Stadt Innsbruck
betrachteter Ausnutzungsgrad von 46,83 % (Vorjahr: 57,77 %) der in der maßgeblichen Verordnung festgeschriebenen Haftungsobergrenze (75 % der Einnahmen
des Abschnittes 92 des zweivorangegangenen Jahres) dokumentiert.
Dieser Ausnutzungsgrad war für die Kontrollabteilung insofern nicht nachvollziehbar, als dieser Wert von der Fachdienststelle – wohl irrtümlicherweise – anhand der
Einnahmen des Abschnittes 92 des Jahres 2019 ermittelt worden ist. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wären hier allerdings entsprechend der maßgeblichen
gesetzlichen Bestimmungen (landesgesetzliche Haftungsobergrenzen-Verordnung)
als Berechnungsbasis die Einnahmen des zweitvorangehenden Jahres – also des
Jahres 2018 – anzuwenden. Aus Sicht der Kontrollabteilung würde sich somit ein
etwas höherer HOG-Ausnutzungsgrad von 49,38 % ergeben.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und allenfalls für notwendig gehaltene Korrekturen vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling die Umsetzung der Empfehlung. Zur Follow up – Einschau 2021 wurde der
auch in diesem Punkt korrigierte Haftungsnachweis übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 weist im Rahmen der Anlage 5b ein
negatives „vorläufiges Maastricht-Ergebnis“ – also ein Maastricht-Defizit – im Betrag
von € - 20.609.869,39 aus.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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