Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.191
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Wie bereits im damaligen Anhörungsverfahren sagte das Amt für Personalwesen
auch zur Follow up – Einschau 2021 zu, entsprechend den Anregungen der Kontrollabteilung eine Überprüfung durchzuführen und die Pauschalen allenfalls anzupassen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Ein Mitarbeiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei erfüllt seit 01.07.2001 die Aufgaben als für den technischen Bereich in Behindertenangelegenheiten Verantwortlicher (technischer Behindertenbeauftragter der Stadt Innsbruck). Für diesen zusätzlichen Aufgabenbereich wird an den betroffenen Bediensteten eine so genannte
„Entschädigung für Nebentätigkeit“ ausbezahlt.
Bezüglich der für diese zusätzliche Tätigkeit an den Bediensteten monatlich ausbezahlte Entschädigung wies die Kontrollabteilung auf Diskrepanzen hinsichtlich der
(ab dem Jahr 2017) vereinbarten Wertanpassung zu Lasten des Dienstnehmers hin.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen und gegebenenfalls eine (rückwirkende) Korrektur
der Wertanpassung der Entschädigung für Nebentätigkeit beim betroffenen
Bediensteten vorzunehmen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Personalwesen, dass die Indexierung der Vorjahre umgesetzt und für die laufende Abwicklung in Evidenz genommen
worden sei.
Zur Follow up – Einschau 2021 wurde der Nachweis über die vorgenommenen Korrekturen und die im Jahr 2021 durchgeführte Wertanpassung erbracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zur Resturlaubssituation stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum Stichtag der
diesbezüglichen Einschau per 12.08.2020 bei insgesamt 7 Bediensteten Resturlaubsguthaben von jeweils mehr als 6 Wochen (240 Stunden) bestanden. Bei einigen dieser Mitarbeiter lagen die Urlaubsguthaben zum Zeitpunkt der Überprüfung
zwischen mehr als 8 Wochen (320 Stunden) und knapp 12 Wochen (480 Stunden).
Bezüglich dieser hohen (Rest-)Urlaubsguthaben mehrerer Bediensteter des Amtes
empfahl die Kontrollabteilung, unter Rücksichtnahme auf die dienstspezifischen
Erfordernisse, um eine zeitnahe Konsumation der (Rest-)Urlaubsstunden bemüht
zu sein. Dies auch im Lichte der dahingehenden (neuen) Bestimmungen der
VRV 2015 (Stichwort: Rückstellung für nicht verbrauchte Urlaube).
In der dazu abgegebenen Stellungnahme berichtete das Amt der Bau- und Feuerpolizei, dass ein Verbrauch der Urlaubsguthaben der betroffenen Mitarbeiter in
Folge des Abschlussgesprächs zum Vorbericht der Kontrollabteilung bereits veranlasst worden wäre. Die Guthaben seien auch bereits zu einem großen Teil reduziert
worden.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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