Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.192

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Zur Follow up – Einschau 2021 bestätigte das Amt der Bau- und Feuerpolizei, dass
bis zum Jahresende 2021 alle Guthaben insoweit abgebaut waren, als dass keine
Übertragung von Restguthaben nötig war. Lediglich bei zwei Mitarbeitern war ein
Restguthaben begründet zu übertragen. Die dahingehenden Hintergründe wurden
vom Amtsvorstand näher erläutert. Abschließend wurde angekündigt, im laufenden
Kalenderjahr 2022 alle Überstände abzubauen, sofern keine unvorhergesehenen
Ereignisse auftreten.
Eine im Zuge der Follow up – Einschau 2021 von der Kontrollabteilung vorgenommene Einsichtnahme in die Urlaubsguthaben per 31.12.2021 bestätigte den vom
Amtsvorstand beschriebenen (Rest-)Urlaubsabbau.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

80

Eine idente Empfehlung sprach die Kontrollabteilung an den Vorstand des Amtes
der Bau- und Feuerpolizei bezüglich eines Falles aus, in dem das Gleitzeitguthaben
(per 12.08.2020) mehr als 50 Stunden betrug.
Auch hier bestätigte der Amtsvorstand im Anhörungsverfahren, dass der Abbau des
Gleitzeit-Guthabens mit dem betroffenen Mitarbeiter besprochen und von diesem in
der vereinbarten Form auch bereits durchgeführt werden würde.
Die Einsichtnahme in das Gleitzeitkonto des betroffenen Mitarbeiters per
31.12.2021 zur aktuellen Follow up – Einschau bestätigte den Abbau des Gleitzeitguthabens.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

81

Die Einsichtnahme der Kontrollabteilung im Hinblick auf an das Amt für Personalwesen gemeldete (und von diesem genehmigte) Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitern des Amtes der Bau- und Feuerpolizei zeigte, dass zum Zeitpunkt der damaligen Einschau bei 4 Bediensteten entsprechende Nebenbeschäftigungen als aufrecht aufschienen.
Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den genehmigten Nebenbeschäftigungen
und den Tätigkeiten im Amt der Bau- und Feuerpolizei war für die Kontrollabteilung
bei drei Bediensteten ersichtlich bzw. ableitbar. In einem überprüften Fall genehmigte das Amt für Personalwesen die betreffende Nebenbeschäftigung mit der Einschränkung, dass diese (Gutachtertätigkeit im Fachgebiet Hochbau und Architektur)
nicht ausgeübt werden kann, sobald die Stadt Innsbruck „Verfahrenspartei“ ist.
Nachdem die Meldung einzelner Nebenbeschäftigungen bereits auf die Zeit
Mitte/Ende der 90er Jahre zurückging, empfahl die Kontrollabteilung, eine dahingehende Aktualisierung vorzunehmen. Dies in Zusammenarbeit zwischen dem Amt
der Bau- und Feuerpolizei (MA III) und dem Amt für Personalwesen (MA I).
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt der Bau- und Feuerpolizei zu, den aktuellen
Stand mit den betroffenen Mitarbeitern zu besprechen.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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