Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.193
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Zur aktuellen Follow up – Einschau 2021 bestätigte der Vorstand des Amtes der
Bau- und Feuerpolizei, dass die gemeldeten und genehmigten Nebenbeschäftigungen weiterhin aktuell sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Anhand der im Amt der Bau- und Feuerpolizei aktiven Altersteilzeitvereinbarungen
nahm die Kontrollabteilung eine Verifizierung der buchhalterischen Abwicklung der
ausbezahlten Lohnausgleiche und der vereinnahmten AMS-Förderung(en) vor.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die buchhalterische Abwicklung von Altersteilzeitvereinbarungen vom Referat Besoldung über ein(e) Voranschlagspost (Sachkonto) der voranschlagsunwirksamen Gebarung bewerkstelligt wurde. Konkret wurden hier auf dem Sachkonto 287480 – „AMS Altersteilzeit Ref. Pers.“ Sowohl die
ausbezahlten Lohnausgleiche als auch die vereinnahmten AMS-Förderungen verbucht. Am jeweiligen Jahresende wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin im
Referat Besoldung je betroffenem Bediensteten eine Umbuchung in den jeweiligen
UA des Ordentlichen Haushaltes vorgenommen. Dabei gelangte (grundsätzlich)
jener Betrag als (Personal-)Kosten zur Umbuchung, welcher sich als Differenz zwischen den zur Auszahlung gelangten Lohnausgleichen und den jeweiligen AMSFörderungen ergab. Im Detail wurden hier die jeweiligen Sachkonten 500300 –
Geldbezüge-Beamte-Verwaltung bzw. 510300 – Geldbezüge-VB-Angestellte des
entsprechenden Unterabschnittes (dem der konkrete Mitarbeiter zugeordnet ist)
belastet.
Diese buchhalterische Vorgehensweise erachtete die Kontrollabteilung als für die
im Referat Besoldung betroffenen Sachbearbeiter aufwändig und durchaus kompliziert.
Einerseits bestand nach Einschätzung der Kontrollabteilung betreffend die Lohnausgleiche hinsichtlich jener Altersteilzeitvereinbarungen, welche städtische Beamte
betreffen keine Notwendigkeit, diese über die voranschlagsunwirksame Gebarung
abzuwickeln. Dies aus dem Grund, da hier das AMS keine Förderung gewährt und
somit die diesbezüglichen Personalkosten nicht durch AMS-Förderungen bezuschusst werden.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für Personalwesen der
MA I (Referat Besoldung), die Lohnausgleiche von städtischen Beamten nicht mehr
über das erwähnte Sachkonto der voranschlagsunwirksamen Gebarung abzuwickeln. Diese Personalkosten könnten nach Meinung der Kontrollabteilung sofort
über ein betreffendes Sachkonto des Ordentlichen Haushaltes (bzw. nach VRV
2015 des Ergebnis- bzw. Finanzierungshaushaltes) abgewickelt werden.
In der dazu seinerzeit abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für Personalwesen, dass die vorgeschlagene Buchungslogik bereits für den Rechnungsabschluss 2020 umgesetzt worden sei und in den Folgejahren fortgeführt werde.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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