Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.200
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Textziffer
6.3 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Amtes für Soziales
(Bericht vom 19.04.2021)
93
Die Kontrollabteilung stellte mit nachfolgender Übersicht die Aufteilung der Zeitressourcen der gesamten zugewiesenen Mitarbeiter des Referates Sozialplanung und
stationäre Pflege auf die einzelnen Grund-, Fach- sowie sonstigen Aufgaben im
mehrjährigen Jahresvergleich – bezogen auf die monatliche Arbeitszeit – dar:
In den Jahren 2018 bis 2020 haben die Mitarbeiter des Referates Sozialplanung und
stationäre Pflege zufolge der Organisationsdatenbank (Funktionsmatrix) im Schnitt
973 Arbeitsstunden für diverse Fachaufgaben (548 Stunden), Grundaufgaben
(227 Stunden) und sonstige Aufgaben (198 Stunden) aufgebracht. Dazu stellte die
Kontrollabteilung im dreijährigen Jahresvergleich fest, dass das Jahr 2020 gegenüber den Vorjahren Mehrstunden von 280 aufweist. Dies entspricht einem Vollzeitäquivalent von 1,75 Bediensteten.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden die Mitarbeiter des Referates Sozialplanung
und stationäre Pflege auf zwei Produkte – 2521 Mindestsicherungsleistungen in
Wohn- und Pflegeheimen und 2522 Investitionskosten/Abgangsdeckungsbeitrag
(Auswärtigenzuschlag) – entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß auf die
Grund-, Fach- und sonstigen Aufgaben verteilt.
Im Jahr 2018 belief sich das Ausmaß der monatlichen Arbeitszeit auf insgesamt
840 Arbeitsstunden. Davon wurden 204,5 Stunden (bzw. 24,3 %) für Grundaufgaben, 294 Arbeitsstunden oder 35,0 % für sonstige Aufgaben und 341,5 Stunden
(bzw. 40,7 %) für die referatsbezogenen Fachaufgaben (Produkte) verwendet.
Im darauffolgenden Jahr (2019) erhöhte sich das monatliche Arbeitsvolumen um
120 Stunden auf insgesamt 960 Dienststunden. Hiervon wurden wie bereits im Jahr
2018 341,5 Stunden (bzw. 35,6 %) zur Erfüllung der definierten Fachaufgaben für
die beiden besagten Produkte aufgewendet. Sowohl die Grundaufgaben als auch
die sonstigen Aufgaben erhöhten sich um 113 bzw. 7 Stunden auf gesamt 317,5
(33,1 %) bzw. 301 (31,4 %) Dienststunden.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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