Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.214

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Überdies wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass Präsidiumsmitglieder
keinen Mitgliedsbeitrag zahlen und in der Generalversammlung einfaches Stimmrecht haben. Dies war nach Meinung der Kontrollabteilung auch in den Statuten aufzunehmen bzw. festzuhalten.
Dazu teilte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Rahmen des Anhörungsverfahren mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen wird.
Im Zuge der Statutenänderung wurde oben angeführter Passus entfernt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

111

Die Rechnungsprüfer sind lt. Statuten für die Dauer ihrer Tätigkeit Mitglieder des
Vereins, allerdings von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.
Ferner sind die Rechnungsprüfer nach erhaltener Auskunft mit keinem Stimmrecht
ausgestattet, weshalb nach Ansicht der Kontrollabteilung dieses Kriterium im Zuge
der nächsten Statutenänderung miteinzubeziehen war.
Auch dieser Empfehlung werde lt. Stellungnahme des Vereins „Alpenzoo InnsbruckTirol“ entsprochen und werden die Statuten im Rahmen der nächsten Präsidiumssitzung angepasst.
Die von der Kontrollabteilung dargelegten Unstimmigkeiten wurden im Zuge der
Statutenänderung im Jahr 2021 vom Verein bereinigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

112

Im Zusammenhang mit der Führung der Vereinsgeschäfte und Vertretung des Vereins nach außen hielt die Kontrollabteilung resümierend fest, dass seit 23.07.2020
lediglich der Präsident die vom Vereinsrecht vorgesehenen Aufgaben eines Leitungsorganes wahrzunehmen bzw. auszuüben hatte. Als Mitglied des Präsidiums
oblag ihm darüber hinaus die Leitung des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ sowie
des Präsidiums. Der Geschäftsführer (Direktor) stellte sowohl den Angaben der zur
Verfügung gestellten aktuellen als auch den seinerzeitigen Vereinsstatuten zufolge
kein Organ des Vereins dar. Das Prüforgan merkte daher an, dass infolge der Neufassung der Vereinsstatuten im Jahr 2020 der gesetzlichen Verpflichtung, wonach
das Leitungsorgan aus zumindest zwei Personen zu bestehen hat, formell nicht
(mehr) entsprochen worden ist.
Dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ wurde infolgedessen empfohlen, die adaptierten Vereinsstatuten einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, und vor allem
darauf zu achten, ob sie den rechtlichen Anforderungen des Vereinsrechtes sowie
den konkreten organisatorischen Anliegen des Vereins auch tatsächlich nachkommen. Im Hinblick auf die Vertretung des Vereins nach außen hat die Kontrollabteilung vorgeschlagen, künftig diese im Sinne des im Vereinsrecht disponierten
„Vier-Augen-Prinzips“, mithilfe einer Gesamtvertretung von (zumindest) zwei Organwaltern zu realisieren.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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