Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.215
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Textziffer
In seiner Stellungnahme hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ eine Klärung dieses Sachverhaltes im Rahmen der nächsten Präsidiumssitzung zugesagt.
Bei der Durchsicht der ihr vom „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Rahmen des Anhörungsverfahrens ausgehändigten (aktualisierten) Statuten stellte die Kontrollabteilung fest, dass der Direktor nun als Organ des Vereins geführt wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge ihrer Einschau hat die Kontrollabteilung des Weiteren festgestellt, dass vereinzelt Verträge oder Vereinbarungen nur vom Direktor des Alpenzoos unterfertigt
worden sind.
Dazu hat die Kontrollabteilung die Meinung vertreten, dass die im Bericht beispielhaft aufgezählten Rechtsgeschäfte vom Direktor gemeinsam mit dem organschaftlichen Vertreter des Vereins zu unterschreiben gewesen wären. Um das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes nicht zu gefährden, wurde daher empfohlen, künftig den Statuten sowie den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Überdies hat die Kontrollabteilung dem Verein nahegelegt, sämtliche Vereinbarungen, Dienstverträge etc. mit einem vereinseigenen Briefpapier (auf dem auch die
ZVR-Zahl der Registrierung im Vereinsregister aufscheint) abzuschließen und mit
einem Vereinsstempel zu versehen.
Darauf Bezug nehmend hat der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ in seiner Stellungnahme berichtet, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen und die
Statuten im Rahmen der nächsten Präsidiumssitzung anzupassen. Zudem bemerkte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“, dass „… wo es sinnvoll erscheint,
auch Briefpapier in Verwendung kommen wird. Allerdings wird dieses aus Umweltschutzgründen weiter restriktiv genutzt werden.“
Auf ihre Empfehlung hin sind der Kontrollabteilung einzelne, ordnungsgemäß unterfertigte Vereinbarungen übermittelt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Sollte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ durch den Direktor vertreten werden
wollen, so hat der organschaftliche Vertreter des Vereins, somit der Präsident, dem
(angestellten) Geschäftsführer eine Vollmacht zu erteilen, ein bestimmtes Rechtsgeschäft oder einen ganzen Typus von Rechtsgeschäften oder Rechtsgeschäfte bis
zu einem bestimmten Betrag abzuschließen. Diesbezügliche Vollmachten liegen lt.
erhaltener Auskunft nicht vor. Auch ist eine von der Generalversammlung beschlossene interne Regelung, welche die Vereinsstatuten ergänzt und/oder Befugnisse für
den organschaftlichen Vertreter und den Direktor konkretisiert oder beschränkt,
nicht evident.
Die Kontrollabteilung regte u.a. aus Gründen der Rechtssicherheit für den Verein
an, allfällige im Innenverhältnis wirksame Befugnisse und Beschränkungen für den
Geschäftsführer (Direktor), vor allem zustimmungsbedürftige Geschäfte (Darlehen-
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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