Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.220
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Textziffer
Schwelle überschritten worden ist. Nach den Berechnungen des Prüforgans beläuft
sich der (neu) angepasste Mietzins auf monatlich netto € 1.218,12 und wäre gleichfalls für die Monate Jänner und Februar 2018 zu verrechnen gewesen.
Es wurde dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ daher empfohlen, die zuletzt
durchgeführte Anpassung des Mietzinses einer Verifizierung zu unterziehen und
nach einer eventuell durchzuführenden, entsprechenden Korrektur der bisherigen
Abrechnungen den gemäß vertraglicher Wertsicherungsvereinbarung ermittelten
Hauptmietzins vorzuschreiben.
Hierzu teilte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, dass der Mietzins mittlerweile angepasst und der neue Hauptmietzins
vorgeschrieben wurde bzw. wird.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 legte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
ein Schreiben vom 20.04.2021 bei, mit welchem dem Mieter der Veterinärpraxis eine
Erhöhung des Mietzinses aufgrund vereinbarter Wertsicherungsklausel bekannt
gegeben worden ist. Laut den Berechnungen des Vereins „Alpenzoo InnsbruckTirol“ beträgt dieser ab März 2021 monatlich netto € 1.287,70.
Aus den der Kontrollabteilung auf ihre erneute Anfrage hin zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Kontoblatt 4120 – Pachteinnahmen) geht hervor, dass dem Vertragspartner für die Monate Mai bis Dezember 2021 ein zu geringer Bestandzins vorgeschrieben worden ist. Denn es wurde fälschlicherweise der bis März 2021 gültige
Mietzins in Höhe von € 1.220,20 (wiederholt) in Rechnung gestellt. Eine Valorisierung wurde somit nur für die Monate März und April 2021 durchgeführt und verrechnet. Die Höhe der im Jahr 2022 bisher zur Anwendung gelangten Vorschreibung
war aus den weiterführenden Prüfungsunterlagen nicht ersichtlich.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus oben erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Weiterführende Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass seit Juli
2020 im Konnex mit der Vermietung der in Rede stehenden Veterinärpraxis ein
ermäßigter Steuersatz in Höhe von 5 % (anstatt 20 %) zur Anwendung gelangt.
Folglich wird, bei gleichbleibender Höhe des Vorschreibungsbetrages, ein erhöhter
monatlicher Nettomietzins vereinnahmt.
Hierzu merkte die Kontrollabteilung an, dass es sich ihrer Kenntnis entzieht, ob
infolge der bestehenden und künftigen COVID-19-Hilfsmaßnahmen Umsätze im
Hinblick auf die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten begünstigt werden. Aufgrund des Umstandes, dass diesbezüglich noch kaum steuerrechtliche Entscheidungen vorliegen, hat die Kontrollabteilung angeregt, die derzeitige Inanspruchnahme des begünstigten Steuersatzes mit der Steuerberatungs GmbH abzuklären
sowie die fortführende Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes laufend zu
evaluieren.
Gemäß den Ausführungen des Vereins „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ hat die Steuerberatungs GmbH den Sachverhalt überprüft und festgestellt, dass die Vermietung
der Geschäftsräumlichkeiten an den Tierarzt mit dem falschen Umsatzsteuersatz
verbucht worden ist. Die Bereinigung sei zwischenzeitlich erfolgt.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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