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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.223

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einer Nutzfläche von 30,95 m² sowie um einen Autoabstellplatz. Aus diesem
Bestandverhältnis lukrierte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Prüfungszeitraum 2017 bis 2019 Einnahmen von insgesamt rd. € 13,0 Tsd.
Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der vertraglich vereinbarte Schwellenwert im März 2011, Mai 2013, März 2017 und Dezember 2019
überschritten worden ist. Die sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung
daraus ergebenden Mietzinse haben nicht jenen vom Alpenzoo ermittelten entsprochen.
Die Kontrollabteilung hat empfohlen, die bisher vom Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ durchgeführten Valorisierungen einem Nachvollzug zu unterziehen, um ehestmöglich die vertraglich vorgesehene Wertanpassung vorzunehmen und den entsprechenden Bestandzins vorzuschreiben.
Dazu berichtete der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung nachgekommen und der Mietzins bei der nächsten Indexerhöhung
angeglichen werde.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2021 hat der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ auf die im Anhörungsverfahren abgegebene Stellungnahme hingewiesen.
Im Zuge einer erneuten Unterlagenanforderung ist der Kontrollabteilung ein Schreiben des Vereins vom 15.02.2021 übermittelt worden, mit welchem die Mieterin über
eine Anpassung des Mietzinses mit November 2020 in Kenntnis gesetzt worden ist.
Hierzu hält die Kontrollabteilung fest, dass auch diese Valorisierung nicht gänzlich
den vertraglichen Bestimmungen entspricht.
Zudem haben (weitere) Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass im Jahr
2021 verschieden hohe Mietzinsbeträge auf dem zur Verfügung gestellten Kontoblatt 4125 mit der Bezeichnung „Mieteinnahmen 10 %“ verbucht worden sind. Die
Kontrollabteilung hält daher vollumfänglich an ihrer seinerzeit getroffenen Empfehlung fest.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus oben erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Betreffend das Jahr 2020 hat die Stadt Innsbruck dem Verein „Alpenzoo InnsbruckTirol“ wie in den Vorjahren eine Sondersubvention in Höhe von € 185,0 Tsd., eine
Jahressubvention von € 190,0 Tsd. und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von
€ 5,0 Tsd. überwiesen. Die Abrechnung seitens der Stadt Innsbruck in Bezug auf
die Nettoeinnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung im Bereich der „Sophienruhe“ für das Jahr 2020 war zum Prüfungszeitpunkt Februar 2021 noch nicht erfolgt.
Die zugehörigen Subventionsanträge des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft
und Diversität sind vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck in seiner Sitzung am
27.02. und 20.05. genehmigt und die Transferleistung in der städtischen Kontengruppe 777 – Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck des
Unterabschnittes (Fonds) 289000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen mit
Rechnungsdatum 06.03. bzw. 28.05. verbucht worden.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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