Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.225

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Im Haushaltsjahr 2020 hat sich die städtische Zuständigkeit hinsichtlich der Subventionsgebarung Alpenzoo auf politischen Wunsch hin geändert. Mit Schreiben der
Magistratsdirektion vom 26.06.2020 wurde der Leiter der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung darüber informiert, dass ab dem Jahr 2021
nicht mehr das Amt für Schule und Bildung mit seinem Referat „Nachmittagsbetreuung“, sondern das im Amt für Kinder, Jugend und Generationen angesiedelte Referat „Frauen und Generationen“ der MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und
Sport, hier im Speziellen der Bereich Generationen, verantwortlich ist. Zugleich
wurde um entsprechende Veranlassungen für diese Budgetübertragung ersucht.
Des Weiteren ist den Prüfungsunterlagen zu entnehmen, dass der Verein „Alpenzoo
Innsbruck-Tirol“ mit Datum 04.02.2021 um Gewährung des jährlichen Investitionszuschusses in Höhe von € 185,0 Tsd. und der Jahressubvention von € 195,0 Tsd.
(darin enthalten € 5,0 Tsd. Mitgliedsbeitrag) bei der Stadt Innsbruck angesucht hat.
Aus dem gegenständlichen Subventionsansuchen geht u.a. hervor, dass die monetären Zuwendungen von gesamt € 380,0 Tsd. auf dem Sachkonto 757510 – Transfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SU) des Unterabschnittes
469010 – Frau und Familie verbucht werden sollten.
Die Einschau in den Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzjahr 2021 zeigte jedoch, dass auf dem erwähnten Sachkonto des betreffenden
Unterabschnittes ausgabenseitig „nur“ ein Betrag von € 35,0 Tsd. vorgesehen ist.
Zugleich ist ersichtlich, dass auf dem in den Vorjahren für die Bezuschussung des
Alpenzoos in Anspruch genommenen Sachkonto 777400 – Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck (SO) des Unterabschnittes 289000 –
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen keine Mittel (mehr) vorgesehen sind.
Aufgrund des Umstandes, dass zwar eine Kürzung jedoch keine Übertragung der
Budgetmittel vorgenommen worden ist, hat das Amt für Kinder, Jugend und Generationen in Absprache mit dem ehemaligen Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung am
27.01.2021 eine außerplanmäßige Mittelverwendung für den Alpenzoo beantragt.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 25.02.2021 einstimmig
angenommen.
Für die Erfassung der städtischen Transferleistungen von gesamt € 380,0 Tsd.
wurde zwischenzeitlich ein neuer Fonds 830000 mit der Bezeichnung „Botanische
und zoologische Gärten“ eingerichtet. Sowohl die Jahres- als auch die Sondersubventionen sollen auf dem Sachkonto 757500 – Transfers an private Organisationen
ohne Erwerbszweck verbucht werden.
Aufgrund der vorerwähnten Feststellungen wurde dem derzeit für die Budgetierung
der Subventionsmittel Alpenzoo zuständigen Referat Frauen und Generationen
empfohlen, nach Rücksprache mit dem seinerzeitigen Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft die Jahressubvention (SU) in Höhe von € 195,0 Tsd. losgelöst von der
Sondersubvention (SO) in Höhe von € 185,0 Tsd. darzustellen und letztere in der
Kostengruppe 777 – Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck
zu erfassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete das ehemalige Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung vollinhaltlich entsprochen und gemäß Rücksprache ab dem Voranschlag für das Jahr
2022 angepasst werde (Teilung der Subventionsmittel in laufende Transfers, bzw.
Kapitaltransfers an private Organisationen ohne Erwerbszweck).“

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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