Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.229
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Textziffer
Bei dem beschriebenen befristeten Dienstverhältnis empfahl die Kontrollabteilung
des Weiteren, einen schriftlichen Dienstvertrag (nachträglich) abzuschließen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ gab diesbezüglich in der Stellungnahme an,
bestehende Arbeitsverhältnisse zu verschriftlichen bzw. zukünftig schriftliche
Dienstverträge vorzusehen.
Im Zuge der gegenständlichen Nachschau wurden der Kontrollabteilung diesbezügliche keine Unterlagen übermittelt, da für den Abschluss von Dienstverträgen im
Alpenzoo die Zustimmung des Betriebsrates nötig sei und aufgrund einer langfristen
Erkrankung des Vorsitzenden nicht möglich war. Dies soll jedoch schnellstmöglich
nachgeholt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eine Ausnahme zum Besoldungssystem des Alpenzoos war beim Geschäftsführer
festzumachen. Mit dem derzeitigen Zoodirektor wurde ein auf fünf Jahre befristeter
Geschäftsführer-Dienstvertrag (erstmals von 01.01.2018 bis 31.12.2022) abgeschlossen. Eine wiederholte Bestellung als Geschäftsführer auf weitere fünf Jahre
ist jedoch möglich.
Das Entgelt erhöht sich vertragsgemäß nach Maßgabe des § 2 Landes-Bezügegesetzes 1998 im Ausmaß der Änderung des Ausgangsbetrages.
Ungeachtet dieser Bestimmung war für die Kontrollabteilung aus den Prüfungsunterlagen nachzuvollziehen, dass das Gehalt des Geschäftsführers seit Beginn des
Dienstverhältnisses bis zum Zeitpunkt der Prüfeinschau mehrere Erhöhungen
erfuhr.
Laut Protokoll der Präsidiumssitzung vom 06.07.2018 wurde das Gehalt des
Geschäftsführers erstmals auf Vorschlag des Präsidenten ab Juli 2018 erhöht,
wobei die Steigerung rd. 10 % des ursprünglichen Ausgangsbetrages entsprach.
Anlässlich der Bestellung des neuen Direktors (01.01.2018) wurde auch die Bestellung eines langjährigen Mitarbeiters als Stellvertreter angedacht. Aufgrund einer
vom nunmehrigen Direktor initiierten Neustrukturierung ist laut dem vorliegenden
Protokoll ein Führungsteam gebildet worden, dem – neben einer weiteren
Kuratorin – auch der angesprochene langjährige Mitarbeiter (ebenfalls Kurator) angehört. Dieser Dienstnehmer erhielt eine mit 01.01.2018 rückwirkende Gehaltserhöhung, indem er in eine höhere Dienstklasse eingestuft wurde.
In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass mit dem vorerwähnten Dienstnehmer des sog. Führungsteams kein Dienstvertrag vorlag. Darüber hinaus lag auch keine schriftliche Kompetenzverteilung des Führungsteams
vor.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, mit dem angesprochenen langjährigen Dienstnehmer einen Dienstvertrag zu unterzeichnen und zusätzlich die Kompetenzen und
Aufgaben des sog. Führungsteams schriftlich festzulegen.
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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