Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.234

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Mit der Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Empfehlung bei der nächsten Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden soll.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

139

Das Urlaubsausmaß der Bediensteten des Alpenzoos richtet sich grundsätzlich
nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes (UrlG 1976 BGBl. Nr. 390/1976 vom
07.07.1976 i.d.g.F.) betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und Einführung einer Pflegefreistellung. Als Urlaubsjahr gilt beim Alpenzoo das Kalenderjahr (siehe § 2 Abs. 4 UrlG), worüber eine Betriebsvereinbarung (am 30.10.2007)
abgeschlossen wurde.
In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung, analog zu den (inhaltlich
urlaubsbezogenen) Betriebsvereinbarungen vom 30.10.2007 und 13.08.2013 hinsichtlich des Sonderurlaubs für begünstigte Personen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat anzustreben.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen wurde. Mit der diesjährigen Follow up – Einschau
wurde hierzu eine Unterlage übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

140

Bei rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Pensionszusagen müssen Rückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gebildet werden
(§ 211 Abs. 1 UGB). Auch im Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. Steuerrecht ist
die Bildung einer Pensionsrückstellung (§ 14 Abs. 7 ff EStG) für rechnungslegungspflichtige Unternehmer verpflichtend. Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ hatte
diesbezüglich zwei Pensionszusagen zu berücksichtigen.
Für die Pensionsrückstellung besteht laut § 14 Abs. 7 Z 1 EStG ein Deckungserfordernis. Am Schluss eines Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennwert von
mindestens 50 % der in der jeweiligen Vorjahresbilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellung im Betriebsvermögen vorhanden sein. Die Einschau der Kontrollabteilung machte deutlich, dass das beschriebene Deckungserfordernis nicht gegeben
war. Im Jahresabschluss 2019 waren Wertpapiere für die Pensionsvorsorge in Höhe
von € 212.155,25 und 2018 ein Betrag von € 258.192,05 ausgewiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl, das Deckungserfordernis für Pensionsrückstellungen
gem. § 14 Abs. Z 1 EStG zu prüfen.
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass es sich hierbei um ein Auslaufmodell handelt.
Im Zuge der gegenständlichen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung
nochmals mitgeteilt, dass es sich aus Sicht des Alpenzoos um ein Auslaufmodell
handle und eine Überprüfung der Empfehlung mit der nächsten Bilanz für 2021
nochmals eruiert werde. Die Kontrollabteilung streicht an dieser Stelle heraus, dass

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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