Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.252

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Konkret wurde diese fehlerhafte Programmierungs-Belegung von der
Kontrollabteilung bei den Lohnarten „304 – Beihilfe zu Arztkosten“ sowie
„526 – Wahlleiterstellvertreterentschädigung“ festgestellt.
Über Anregung der Kontrollabteilung veranlasste die Leiterin des
Referates Besoldung rückwirkend bis ins Jahr 2019 entsprechende
Rückrechnungen und Korrekturen. Dies bei all jenen städtischen
DienstnemerInnen, an welche derartige Auszahlungen vorgenommen
worden sind bzw. bei denen der von der Kontrollabteilung festgestellte
Sachverhalt zutreffend war. Somit wurde diese Angelegenheit bereits
vollständig im Sinne der Anregung bzw. Empfehlung der
Kontrollabteilung bereinigt.
Fehlender Skontoabzug
– Empfehlung

Die Kontrollabteilung überprüfte eine an das Amt für Straßenbetrieb
gerichtete Eingangsrechnung in Höhe von € 9.063,84 mit welcher der
Ankauf von Verkehrsschildern abgerechnet worden ist. Diese Faktura ist
von der Lieferfirma am 01.12.2021 mit dem Hinweis erstellt worden, dass
der Auftraggeber bei Zahlung binnen 14 Tagen einen Skontobetrag im
Ausmaß von 3 % der Rechnungssumme in Abzug bringen konnte.
Obwohl die zugehörige Auszahlungsanordnung am 06.12.2021
ausgefertigt und innerhalb der angebotenen Skontofrist (ebenfalls am
06.12.2021) überwiesen worden ist, wurde der vom Lieferanten
angebotene Skonto nicht lukriert.
Die Kontrollabteilung brachte dieses Versäumnis der verantwortlichen
Dienststelle am 07.12.2021 zur Kenntnis und empfahl mit dem
Lieferanten Kontakt aufzunehmen und den Skontobetrag einzufordern.
Die Dienststelle ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat der
Kontrollabteilung ein E-Mail in dieser Angelegenheit vom 07.12.2021
zukommen lassen. Im Ergebnis ist der Skontobetrag in Höhe von
€ 271,92 am 13.12.2021 bei der Stadt Innsbruck eingegangen.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang, künftig der
Skontogestion ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Dies wurde im
Anhörungsverfahren von der betroffenen Dienststelle auch zugesichert.

Kosten Klima Check
„Projekt Bozner Platz“ –
Empfehlung

Im Rahmen der Belegkontrollen im 4. Quartal 2021 verifizierte die
Kontrollabteilung eine vom Amt für Verkehrsplanung, Umwelt erstellte
Auszahlungsanordnung in Höhe von € 16.380,00 brutto. Die Ausgabe
wurde auf die Vp. 1/034010-728000 – Entgelte für sonstige Leistungen
gebucht und laut städtischem Buchhaltungsprogramm der Kostenstelle
Verkehrsplanung,
Klimaschutzstrategien
zugeordnet.
Ein
Vorsteuerabzug war in diesem Bereich nicht gegeben. Die
Rechnungslegung
(vom
24.11.2021),
auf
welcher
die
Auszahlungsanordnung basierte, betraf die Erstellung eines Greenpass
Klima Checks (Pre-Certification) für das „Projekt am Bozner Platz“
inklusive einer Expressbehandlung (in Höhe von brutto € 1.200,00). Die
Auszahlung des gesamten Rechnungsbetrages seitens der Stadt
Innsbruck wurde am 01.12.2021 durchgeführt.

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Zl. KA-01352/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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