Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.267

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Wirtschaft in der
Landeshauptstadt
Innsbruck“

Innsbruck“
mit
Stichtag
09.02.2021
zugesandt.
Dieser besagte Verein hat gemäß vorliegendem Auszug seinen
Vereinssitz in der politischen Stadtgemeinde Innsbruck und seine
Zustelladresse lautet auf Maria-Theresien-Straße 20, 6020 Innsbruck.
Nach Maßgabe des Vereinsgesetzes (VerG 2002) wird ein Verein
durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung)
errichtet. Die Statuten müssen zumindest jedenfalls den
Vereinsnamen und den Vereinssitz enthalten. Der Sitz des Vereins
muss im Inland liegen. Als Sitz ist der Ort zu bestimmen, an dem der
Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.
Zufolge den Erläuterungen der Regierungsvorlage zum § 4 des
Vereinsgesetzes (Name, Sitz) bestimmt sich nach dem in den
Statuten anzugebenden Vereinssitz die für den Verein örtlich
zuständige Vereinsbehörde. Diese örtliche Anknüpfung muss daher
unmittelbar anhand der Ortsangabe in den Statuten möglich sein.
Allerdings muss die Zustellanschrift der vertretungsbefugten
Organwalter nicht mit dem Ort des Vereinssitzes übereinstimmen.
Eine Einschau in die geltenden von der örtlichen zuständigen
Vereinsbehörde zur Verfügung gestellten Statuten des genannten
Vereins zeigte, dass dieser seinen Sitz in Innsbruck hat und seine
Tätigkeit sich auf das Stadtgebiet von Innsbruck erstreckt. Der
Vereinszweck umfasst zum Beispiel die Durchführung von Bildungsund Informationsveranstaltungen zu den Themen Politik, Kultur und
Wirtschaft, die Herausgabe von Druckwerken sowie die Unterstützung
der Arbeit des Gemeinderatsklubs „Für Innsbruck“.

Maria-Theresien-Straße
20 - Haupthaus
Nutzung Büroeinheit

Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in diesem Kontext zeigten,
dass in der betreffenden Büroeinheit im ersten Stock des
Haupthauses in der Maria-Theresien-Straße 20 außerdem auch Teile
der städtischen Verwaltung (bspw. Stabstelle des Bürgermeisters
bzw. Büro des Bürgermeisters) zumindest für die Jahre 2000 bis
2008 angesiedelt war.
Gemäß Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat Innsbruck zählten
einst zu den Angelegenheiten des Büros des Bürgermeisters (vormals
Stabstelle Bürgermeister) u.a. die Geschäftsstelle des KaiserMaximilian-Preises sowie die Unterstützung bei der Wahrnehmung
der Leitungsaufgaben des Bürgermeisters nach § 31 IStR.
In diesem Kontext verwies die Kontrollabteilung auch auf die
seinerzeitige dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen –
Stadtmagistrat Innsbruck, Büro der Bürgermeisterin, Büromitarbeiter
– in den Sitzungen des Gemeinderates vom 31.01. bzw. 11.12.2008.
In Beantwortung dieser Anfrage teilte die seinerzeitige
Bürgermeisterin u.a. mit, dass sich im von der Stadt Innsbruck
angemieteten Objekt, Maria-Theresien-Straße 20, 1. Stock ein
Arbeitsplatz des Büros der Bürgermeisterin befindet.

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Zl. KA-14086/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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