Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.285
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
vertrat die Kontrollabteilung die Ansicht, den zur Deckung der
Betriebskosten festzulegenden Betrag (Akontozahlung) nicht durch
den Vermieter bestimmen zu lassen, sondern diesen künftig durch die
IISG dem (jährlichen) Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
anzupassen.
Nach Vorlage der Nebenkostensummen durch den Vermieter könnte
eine Kalkulation der Betriebskostenakonti jederzeit erfolgen, sollte
dies durch den Vertragsersteller erwünscht und vertraglich vereinbart
werden. Dies war der Stellungnahme der IISG zu entnehmen.
Stromkosten
Im Zusammenhang mit den Stromkosten für die Räumlichkeiten in der
Maria-Theresien-Straße 20 (Haupthaus, Gang und „Nalter Stöckl“)
lagen der Kontrollabteilung zum einen Jahresabrechnungen für den
Zeitraum von 2003 bis 2021 vor. Zum anderen ist ihr von der IISG das
Buchungsjournal für die eben genannten Jahre zur Verfügung gestellt
worden.
In Abstimmung der vorgelegten Unterlagen stellte die
Kontrollabteilung fest, dass sich die von der Stadtgemeinde Innsbruck
diesbezüglich geleistete Zahlungen auf insgesamt brutto € 24.472,77
belaufen haben.
7.3.7 Mietaufwand
Summe
Mietaufwand
Empfehlung
Die in der nachstehenden Tabelle abgebildeten und von der
Stadtgemeinde Innsbruck tatsächlich bezahlten Betriebs- und
Stromkosten sind dem Verhältnis der Mietzinshöhe des Haupthauses
inkl. Gang (59,47 %) und „Nalter Stöckl“ (40,53 %) zur Gesamtmiete
angepasst, objektbezogen zugeordnet worden:
Mietaufwand
Haupthaus
inkl. Gang
"Nalter Stöckl"
Gesamt
brutto in €
Mietzins
235.138,36
160.223,85
395.362,21
Betriebskosten
35.809,39
24.400,61
60.210,00
Strom
14.554,97
9.917,80
24.472,77
SUMME brutto
285.502,73
194.542,25
480.044,98
Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung eine Überprüfung der
Zweckmäßig-, Sparsam- und Wirtschaftlichkeit in Bezug auf die
Anmietung und Verwendung der Räumlichkeiten in der MariaTheresien-Straße 20 angeregt.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre durch das in der MA I
angesiedelte Amt für Gebäudemanagement in Abstimmung mit den
hierfür zuständigen, städtischen Fachdienststellen zum einen zu
prüfen, ob die der seinerzeit getroffenen Entscheidung zu Grunde
gelegten Parameter weiterhin den gegenwärtigen Anforderungen
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-14086/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
30