Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 03-Kurzprotokoll-19-03-2015.pdf
- S.16
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Sitzungstermine
Gem. § 30i Abs. 3 GmbHG im Konnex mit Pkt. 4.) der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat muss mindestens viermal im Geschäftsjahr,
und zwar einmal pro Quartal, eine Aufsichtsratssitzung abgehalten
werden. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass im Jahr 2012 vier Aufsichtsratssitzungen und im Jahr 2013 fünf Aufsichtsratssitzungen (davon eine ao. Sitzung am 06.05.2013 zum Hauptthema „ICE Art Betriebs GmbH – Prüfung einer Übernahme durch die OSVI GmbH“) einberufen worden sind.
Im Jahr 2012 fand in jedem Quartal eine Aufsichtsratssitzung statt. Im
Jahr 2013 tagte dieses Gremium im ersten Quartal einmal und im zweiten Quartal (einschließlich der angesprochenen ao. Sitzung) zweimal.
Im dritten Quartal 2013 fand keine Sitzung statt, während im vierten
Quartal wiederum zwei Sitzungen abgehalten worden sind. Der Vollständigkeit halber erwähnt die Kontrollabteilung an dieser Stelle, dass
im Jahr 2014 bis zum Prüfungszeitpunkt im Oktober drei Aufsichtsratssitzungen am 18.03.2014, 17.06.2014 und 07.10.2014 stattgefunden
haben und für 09.12.2014 die vierte Sitzung dieses Gremiums anberaumt worden ist.
Kompetenzen des
Aufsichtsrates
Nach dem Wortlaut des § 30j Abs. 1 GmbHG bzw. Pkt. 2.) seiner Geschäftsordnung obliegt dem Aufsichtsrat die Überwachung der Geschäftsführung. Er hat sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten
im Unternehmen auf dem Laufenden zu halten und kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der
Gesellschaft verlangen. Im § 11 des Gesellschaftsvertrages der OSVI
sind jene Agenden taxativ aufgezählt, die – abgesehen von den gesetzlich geregelten Angelegenheiten – jedenfalls der Zustimmung des
Aufsichtsrates bedürfen.
Bilanz- und
Bauausschuss
Laut § 30g Abs. 4 GmbHG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der OSVI und Pkt. 7.) der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der OSVI kann der Aufsichtsrat unbeschadet seiner gesetzlichen Verantwortung aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse
bestellen, namentlich zu dem Zweck, seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder die Ausführung seiner Beschlüsse zu
überwachen. Diese Möglichkeit hat der Aufsichtsrat der OSVI wahrgenommen, indem er einen Bilanz- und einen Bauausschuss installiert
hat.
Die Bestellung der Mitglieder sowohl des aktuellen Bilanzausschusses
als auch des derzeit amtierenden Bauausschusses erfolgte ursprünglich in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 28.09.2010
und wurde anlässlich von personellen Änderungen in der Zusammensetzung dieses Gremiums ergänzt durch Beschlüsse in den Sitzungen
des Aufsichtsrates vom 21.06.2011 bzw. 06.05.2013.
Generalversammlung
Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst.
Sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Neben dieser allgemeinen
Verantwortung lt. § 34 Abs. 1 GmbHG hat die Generalversammlung
gem. § 35 GmbHG insbesondere über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes sowie die Entlastung des
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12143/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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