Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.319

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(zu Punkt 47.8)

GRin Beatrix Klaus

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

eingelangt am

GRin Deborah Gregoire

GRin Astrid Denz
2 4. Mjjrz 2022
(;/26 R.:A-t/f8 /2022-

Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stadtsena!

Innsbruck, am 23.03.2022

Antrag
betreffend die Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien

Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die geltende Richtlinie über die Vormerkung als Mietwohnungswerber wird
nachfolgenden Punkten geändert:

in

a. Pkt. 1.3 satz 1 lautet hinkünftig wie folgt: ,,Der/Die Wohnungswerberin und alle mit
ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden mündigen Minderjährigen und
Erwachsenen müssen zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren
ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen."
2. Das der Wohnungsvergabe zugrundeliegende Punktesystem wird geändert wie folgt:
a. Pkt. 1.a) lautet wie folgt: ,,Kinderzuschlag für Kinder die mit der/dem Antragstellerin im
gemeinsamen Haushalt leben
• für das 1. Kind
16 Punkte
8 Punkte
• für das 2. Kind
6 Punkte
• für das 3. Kind
• für jedes weitere Kind
0 Punkte"
b. Es wird ein Pkt. 7 eingefügt: ,,Sprachkenntnisse Sprachniveaus laut dem
Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bezogen auf die Beherrschung
der deutschen Sprache
• Niveaustufe C 2
25 Punkte
20 Punkte
• Niveaustufe C 1
• Niveaustufe B 2
10 Punkte
5 Punkte
• Niveaustufe B 1
• Niveaustufen A 2 und A 1
0 Punkte"

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