Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.319
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 47.8)
GRin Beatrix Klaus
StR Rudi Federspiel
Stadtmagistrat Innsbruck
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
eingelangt am
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
2 4. Mjjrz 2022
(;/26 R.:A-t/f8 /2022-
Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stadtsena!
Innsbruck, am 23.03.2022
Antrag
betreffend die Änderung der Wohnungsvergaberichtlinien
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die geltende Richtlinie über die Vormerkung als Mietwohnungswerber wird
nachfolgenden Punkten geändert:
in
a. Pkt. 1.3 satz 1 lautet hinkünftig wie folgt: ,,Der/Die Wohnungswerberin und alle mit
ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebenden mündigen Minderjährigen und
Erwachsenen müssen zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren
ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen."
2. Das der Wohnungsvergabe zugrundeliegende Punktesystem wird geändert wie folgt:
a. Pkt. 1.a) lautet wie folgt: ,,Kinderzuschlag für Kinder die mit der/dem Antragstellerin im
gemeinsamen Haushalt leben
• für das 1. Kind
16 Punkte
8 Punkte
• für das 2. Kind
6 Punkte
• für das 3. Kind
• für jedes weitere Kind
0 Punkte"
b. Es wird ein Pkt. 7 eingefügt: ,,Sprachkenntnisse Sprachniveaus laut dem
Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) bezogen auf die Beherrschung
der deutschen Sprache
• Niveaustufe C 2
25 Punkte
20 Punkte
• Niveaustufe C 1
• Niveaustufe B 2
10 Punkte
5 Punkte
• Niveaustufe B 1
• Niveaustufen A 2 und A 1
0 Punkte"
1