Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.324
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2021 hat GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan beiliegenden Resolutionsantrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, im Namen des Innsbrucker Gemeinderates beim Bund hier insbesondere bei den VertreterInnen der jeweiligen Bundesministerien - und beim Land
- hier bei den jeweiligen LandesrätInnen -, Forderungen anzubringen, um eine quantitative
und qualitative Aufstockung der Mittel für die Sprachförderung im Bereich Elementarpädagogik in der 15a Vereinbarung zu erwirken.
Folgende Forderungen sollen platziert werden:
•
Im Rahmen der Sprachförderung im elementarpädagogischen Bereich dürfen nur MitarbeiterInnen bestellt werden, die mindestens die pädagogische Ausbildung als auch die
Ausbildung zur SprachtrainerIn abgeschlossen haben.
•
Es soll eine Fort- und Weiterbildungsverpflichtung mit sprachförderrelevantem Schwerpunkt alle zwei Jahre vorgesehen werden.
•
Ab einem 25%-Anteil an Kindern mit Sprachförderungsbedarf und/oder Kindern mit nicht
deutscher Erstsprache in der Gruppe besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche pädagogische Fachkraft mit einer Schwerpunksetzung im Bereich der Sprachförderung.
•
Der Schlüssel für das Stundenausmaß soll verdoppelt werden.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2021 behandelt und dem Stadtsenat zur Vorberatung zugewiesen.
Mit Beschluss des Stadtsenates vom 31.03.2021 wurde die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und
Generationen - Pädagogische Beratung und Entwicklung ersucht, eine Stellungnahme zur gegenständlichen Thematik abzugeben.
Eingangs hält die Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, in ihrer Stellungnahme vom
19.04.2021 fest, dass der Resolutionsantrag mit seinen Forderungen kritisch gesehen, der Begründung des Antrages - bis auf den letzten Absatz - aus fachlicher Sicht hingegen zugestimmt
wird.
Aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht stellt die alltagsintegrierte Sprachförderung die beste Möglichkeit dar, Kinder bis zum Schulalter im Spracherwerb zu unterstützen.
Ein/e SprachtrainerIn widerspricht diesem Konzept. In den städtischen Kindergärten kommen
sogenannte SprachförderassistentInnen zum Einsatz, die eine modulare berufsbegleitende Fortbildung erhalten.
Zur Vermittlung pädagogischer und didaktischer Grundkenntnisse sieht das Gesetz mittlerweile
eine verpflichtende Ausbildung für Assistenzkräfte vor. Gemäß Förderrichtlinien der Tiroler Landesregierung bilden sich die Teams laufend weiter. Die Pädagogische Hochschule Tirol (PHT) ist
bemüht, das Fortbildungsangebot stetig zu erweitern.
Abgesehen von den städtischen Randgebieten liegt der Prozentsatz von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache in fast allen Gruppen weit über 25 %. Eine weitere pädagogische Fachkraft
für diese Gruppen würde zu einer extremen Erhöhung des Personalstellenplanes der Stadt Innsbruck führen. Zudem ist die Forderung aufgrund des Fachkräftemangels in der Praxis nicht umsetzbar.
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