Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.368

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(zu Punkt 51.9)

FPO R
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1

StR Rudi Federspiel

GRin Beatrix Klaus

1 . Bg m . -Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg

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2 0, April 2022

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KO Stv. Andreas Kunst

I n nsbruck, am 04. 04. 2022
Antrag
betreffend die Gültig keit von Parkscheinen in gebü h ren pflichtigen Bereichen
Der Gemeinderat möge besch ließe n :
I m Zuge d e r Bewirtschaftung v o n gebührenpflichtigen Bere ichen z u m Abstellen von
Kraftfahrzeu ge n wird es den m it der Ü berwachung beauftragten Organen expl izit u ntersagt ,
Organstrafmandate für den Fall auszustellen , dass ein Fahrzeug aufgefunden wi rd , das mit
einem nach Ka lenderdaten und Uhrzeit g ülti g er Pa rkschein i n einem anderen territorialen
Bereich vorg efunden wird als j enem , i n dem sich der Parkautomat befindet , a n dem der
Parkschein gelöst wurde.
Begründung:
Die rechtliche Grundlage fü r die E i n richtung und Bewirtschaftung von Kurzpa rkzonen findet
sich in § 25 des Bu ndesgesetzes vom 6. Juli 1 960 , m it dem Vorschriften über die
Straßenpolizei erlassen werden ( Straßenverkehrsord nung 1 960 - StVO. 1 960 ) , StF : BGBl .
N r. 1 59/1 960 i . d .g . F . :
,, (1) Wenn und insoweit es zu bestimmten Zeiten aus ortsbedingten Gründen (auch im
Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist,
kann die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für
Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken
(Kurzparkzone). Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3
Stunden betragen. (. . .)
(3) Beim Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone hat der Lenker
das zur Überwachung der Kurzparkdauer bestimmte Hilfsmittel bestimmungsgemäß zu
handhaben.
(4) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat durch Verordnung die
Art der Überwachung der Kurzparkdauer und das hiefür notwendige Hilfsmittel zu
bestimmen; er hat dabei auf den Zweck einer zeitlichen Parkbeschränkung sowie auf eine
kostenriünstige und einfache Handhabung des Hilfsmittels Bedacht zu nehmen.

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